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Bundesgericht verlangt neue Wahlkreiseinteilung in Nidwalden

(Keystone-SDA) Lausanne – Der Kanton Nidwalden muss seine Wahlkreise neu ziehen. Die heutige Einteilung verstösst gemäss Bundesgericht gegen die Bundesverfassung, weil die Wahlhürde in Wahlkreisen mit wenigen Einwohnern für kleine Parteien zu hoch sei.
Die Grünen Nidwalden, die sich früher als “Demokratisches Nidwalden” für mehr Mitsprache des Volkes eingesetzt haben, konnten mit dem Urteil vom Mittwoch einen jahrelangen Kampf für sich entscheiden. Das Bundesgericht gibt dem Kanton bis zu den nächsten Wahlen 2014 Zeit, verfassungskonforme Wahlkreise zu schaffen.
In Nidwalden bildet bei den Wahlen in den Landrat (Parlament) jede der elf Gemeinden einen eigenen Wahlkreis. Die Zahl der zu verteilenden Sitze variiert je nach Bevölkerungszahl eines Kreises zwischen maximal elf in Stans und lediglich zwei in Emmetten.
Die Grössenunterschiede der Wahlkreise wirken sich auf die Wahlchancen aus: Während in Stans 8 Prozent der Stimmen für ein Landratsmandat genügen, braucht es in Emmetten 33 Prozent. Diese Ungleichheit hält laut den Lausanner Richter vor der Bundesverfassung nicht stand.

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