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Bundesgericht weist Antrag auf Suspendierung im Mühleberg-Verfahren ab

(Keystone-SDA) Das bundesgerichtliche Verfahren zum Kernkraftwerk Mühleberg wird nicht auf Eis gelegt. Die Kraftwerkgegner haben das Gericht erfolglos um eine Suspendierung des Verfahren ersucht, bis das von der Betreiberin BKW in Aussicht gestellte Rechtsgutachten vorliege.

Nach Einreichung der Beschwerde der BKW hatte das Bundesgericht die Mühleberg-Gegner eingeladen, bis Ende Mai ihre Vernehmlassung einzureichen. Noch vor Ablauf dieser Frist ersuchten sie darum, das Verfahren vorläufig auf Eis zu legen, bis die BKW das in ihrer Beschwerde angekündigte Rechtsgutachten eingereicht habe.

Frage der Aufgabenteilung

Das Bundesgericht hat den Antrag auf Suspendierung nun abgewiesen, da dies einer unzulässigen Verlängerung der Rechtsmittelfrist gleichkäme. Allerdings erhalten die Mühleberg-Gegner vom Gericht zusätzliche 20 Tage Zeit, um ihre Vernehmlassung einzureichen.

Laut BKW-Sprecher Antonio Sommavilla betrifft das fragliche Gutachten die Aufgabenteilung der involvierten Behörden, also des Eidg. Nuklearsicherheitsinspektorats (ENSI) und des Eidg. Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK). Das Gutachten sei in Arbeit. Ob es beim Bundesgericht tatsächlich nachgereicht werde, sei noch offen.

Offene Sicherheitsfragen

Anfang dieser Woche hatte das Bundesgericht bereits das Gesuch der BKW abgewiesen, ihrer Beschwerde die aufschiebende Wirkung zu erteilen. Das Gericht war zum Schluss gekommen, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Notwendigkeit bestehe, die auf Ende Juni 2013 festgelegte Betriebsbefristung hinauszuschieben.

Das UVEK hatte 2009 eine unbefristete Betriebsbewilligung für das AKW Mühleberg ausgestellt. Das Bundesverwaltungsgericht kam im vergangenen März auf Beschwerde von Anwohnern zum Schluss, dass die offenen Sicherheitsprobleme zu gewichtig seien, um ihre Behebung nur über die Aufsicht der ENSI sicher zu stellen.

Der Zustand des Kernmantels, die offene Beurteilung der Erdbebensicherheit und die fehlende aareunabhängige Kühlmöglichkeit würden einen Betrieb höchstens bis Ende Juni 2013 zulassen. Wenn die BKW die Betriebsbewilligung darüber hinaus verlängert haben wolle, müsse sie ein umfassendes Instandhaltungskonzept einreichen. (Verfügung vom 23.5.2012 im Verfahren 2C_347/2012)

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