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Bundesräte sollen weiterhin vor Strafverfolgung geschützt sein

(Keystone-SDA) Bundesratsmitglieder sollen bei Delikten ohne Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit auch in Zukunft vor Strafverfolgung geschützt sein. Anders als der Nationalrat möchte der Ständerat die geltende Regel beibehalten.

Gemäss dem geltenden Recht kann gegen amtierende Bundesratsmitglieder nur dann ein Strafverfahren eingeleitet werden, wenn diese selbst oder der Gesamtbundesrat zustimmen. Der Nationalrat sprach sich bei der Revision der Immunitätsbestimmungen dafür aus, dies zu ändern.

Der Ständerat dagegen hat am Dienstag beschlossen, daran festzuhalten. Er folgte damit dem Antrag des Bundesrates. Dieser hatte argumentiert, ein Strafverfahren könnte die Amtsausübung des betroffenen Bundesratsmitglieds schwerwiegend beeinträchtigen. Es gelte, Missbrauch zu vermeiden.

Vergleich mit Italien

Bundeskanzlerin Corina Casanova gab im Ständerat zu bedenken, die heutige Regel besage ja nicht, dass der Bundesrat nicht belangt werden solle. Sie besagte nur, dass eine Ermächtigung vorliegen müsse.

Rolf Büttiker (FDP/SO) sprach dagegen von einer “Lex Berlusconi” für den Bundesrat. Die Regelung sei altmodisch und habe einen üblen Beigeschmack. Alain Berset (SP/FR) wiederum zog die Zulässigkeit des Vergleichs mit Italien in Zweifel: Das System in der Schweiz unterscheide sich von anderen Systemen gerade darin, dass die Macht geteilt sei. Die Gefahr sei klein, dass das Vergehen eines Bundesrates ungeahndet bliebe.

Die Vorlage, welche der Ständerat ohne Gegenstimme guthiess, geht nun zurück an den Nationalrat zur Differenzbereinigung. In den meisten Punkten sind sich die Räte bereits einig. So wollen sie die relative Immunität von Parlamentsmitgliedern nicht abschaffen, sondern nur etwas einschränken.

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