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Bundesrat bewilligt Kriegsmaterial-Lieferungen nach Südkorea

(Keystone-SDA) Der Bundesrat hat am Mittwoch die Ausfuhr von Kriegsmaterial im Wert von 1,1 Millionen Franken nach Südkorea bewilligt. Die sieben Gesuche betrafen Motorenteile für Panzer der südkoreanischen Armee und Granatwerfer für zivilen Gebrauch durch die Küstenwache.

Die laut Communiqué des Verteidigungsdepartements (VBS) nicht tödlich wirkenden Granatwerfer wird die Küstenwache im Kampf gegen Schmuggler einsetzen. Kriegsmaterial-Exporte nach Südkorea hatte die Schweiz bis 2004 abgelehnt. 2005 leitete der Bundesrat mit Blick auf andere Staaten eine Öffnung ein.

2009 bewilligte die Schweiz Kriegsmaterialexporte im Wert von rund 3,3 Millionen Franken nach Südkorea. Gemäss einer Statistik der EU hiessen deren Mitgliedstaaten 2009 Exporte von 443 Millionen Euro an das Land gut; der Löwenanteil von 205 Millionen entfiel auf Frankreich, weitere 190 Millionen Euro kamen auf Deutschland.

In den vergangenen Monaten habe sich die Lage auf der koreanischen Halbinsel im Vergleich zu den Vorjahren nicht grundlegend verändert, hielt das Volkswirtschaftsdepartement in seiner Mitteilung fest. Ausserdem würden nicht komplette Waffensysteme geliefert, sondern für die Kriegsführung unwesentliche Bauteile.

Entwicklungen verfolgt

Der Bundesrat will die Entwicklungen auf der koreanischen Halbinsel und auch die Haltung anderer europäischer Staaten verfolgen, um bei Bedarf reagieren zu können.

Zwischen Nord- und Südkorea kam es in den vergangenen Monaten zu Spannungen: Seoul macht Pjöngjang für einen Torpedoangriff auf ein südkoreanisches Marineschiff verantwortlich. Dabei wurden im März 2010 46 Soldaten getötet.

Im November beschoss Nordkoreas Armee die südkoreanische Insel Yeonpyeong und tötete zwei südkoreanische Marinesoldaten und zwei Zivilisten. Pjöngjang weist die Schuldzuweisungen zurück.

Die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) kritisierte die Bewilligungen. Der Bundesrat habe die Kriegsmaterialverordnung verschärft und sich selbst damit den Export von Waffen in Länder verboten, die in bewaffnete Konflikte verwickelt seien. Nach geltendem Recht dürfe Südkorea deshalb nicht beliefert werden.

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