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Bundesrat erteilt EU Absage zu erweiterter Personenfreizügigkeit

(Keystone-SDA) Die Schweiz will mit der EU nicht über eine Revision eines Teils des Personenfreizügigkeitsabkommen verhandeln. Das teilte die Schweizer Delegation am Dienstag im Gemischten Ausschuss in Brüssel der EU-Seite mit.

Dabei geht es konkret um die EU-Unionsbürgerrichtlinie (Gesetz), die seit 2004 die Einreise und den Aufenthalt der Unionsbürger innerhalb der EU regelt. Die EU bat die Schweiz letztes Jahr, dazu ihre Meinung abzugeben. Dahinter steckte der Wunsch, dass die Schweiz diese Richtlinie letztlich übernehmen könnte.

Das hätte vor allem ausländerrechtliche Anpassungen zur Folge gehabt. Unter anderem wären die Ausdehnung des Familiennachzugs oder die Regelungen des Aufenthalts bezüglich registrierter Partnerschaften und im Scheidungsfall betroffen gewesen.

Zudem hätten zusätzliche Personengruppen, zum Beispiel auch Nicht-Erwerbstätige, die Möglichkeit bekommen, Sozialhilfe zu beziehen.

Schweizer Position “unmissverständlich”

Der Bundesrat habe am letzten Freitag entschieden, auf “die Aufnahme von Verhandlungen für eine Revision von Anhang I des Personenfreizügigkeitsabkommens zu verzichten”, sagte Mario Gattiker, Delegationsleiter und Vizedirektor des Bundesamtes für Migration, vor Schweizer Medienvertretern in Brüssel.

Das sei der EU-Delegation nun mitgeteilt worden. Die Schweiz habe keine Verpflichtung, den Anhang I zu revidieren. Das sei ein souveräner Entscheid des Bundesrates, “auch eingedenk des momentanen europapolitischen Umfelds”, sagte Gattiker weiter.

Zwar anerkenne die Schweiz durchaus, dass die Richtlinie auch Erleichterungen im Bereich Bewilligungswesen mit sich bringen würde. Aber gleichzeitig gehe sie mit dem Begriff “Unionsbürger”, der für die Schweiz fremd sei, über den Begriff “Arbeitnehmer” hinaus, wie er im Freizügigkeitsabkommen festgehalten ist.

Die ablehnende Haltung der Schweiz wurde von der EU zur Kenntnis genommen. Die Schweiz habe ihre Meinung “unmissverständlich” kundgetan, hiess es in Kommissionskreisen in Brüssel. Allerdings wurde betont, die EU-Seite habe von der Schweiz nie “formell” eine Übernahme gefordert.

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