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Bundesrat hält an Fan-Zug-Pflicht fest

(Keystone-SDA) Der Bundesrat will, dass Sportfans künftig dazu verpflichtet werden können, in Extrazügen an Sportveranstaltungen zu reisen. Trotz Kritik von Vereinen und Fan-Organisationen hält er an dieser Lockerung der Transportpflicht fest.

Transportunternehmen sollen nach dem Willen des Bundesrats künftig die Beförderung von Sportfans einschränken oder verweigern können, wenn gleichzeitig Extrazüge oder Extrabusse zur Verfügung stehen. Diesen Entscheid teilte das Bundesamt für Verkehr am Mittwoch mit. Entscheiden wird das Parlament.

Den Entwurf für diese Gesetzesrevision hatte der Bundesrat bereits im letzten Jahr ausgearbeitet. Fan-Organisationen und auch der Schweizerische Fussballverband (SFV) übten in der Vernehmlassung scharfe Kritik an den Plänen.

So wurde etwa moniert, dass nur schwer unterschieden werden könne, wer zu einem Fan-Lager gehöre und wer als normaler Reisender unterwegs sei. Ausserdem würden die eigenen Anstrengungen, die Situation zu verbessern, ausser Acht gelassen.

Die Zweifel an der Umsetzbarkeit hat der Bundesrat zur Kenntnis genommen. Trotzdem sei man überzeugt, dass die Vorlage zusammen mit dem Hooligan-Konkordat der Kantone die gewünschte Wirkung entfalten werde. In jenen Kantonen, die diesem Konkordat beigetreten sind, brauchen Fussball- und Eishockeymatches der obersten Spielklasse künftig eine Bewilligung.

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