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Bundesrat kündigt Massnahmen gegen EO-Missbrauch in Armee an

(Keystone-SDA) Der Bundesrat will die Förderung des Spitzensports in der Armee besser regeln. Damit reagiert er auf die Forderung der Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Ständerates nach einer stärkeren Kontrolle gegen den Missbrauch von EO-Geldern.

Festhalten will der Bundesrat hingegen an den umstrittenen Leistungen zugunsten der Patrouille des Glaciers.

Jahrelang liess das Verteidigungsdepartement (VBS) Armeeangehörige in der Militärverwaltung Militärdienst leisten, um damit Personalkosten zu sparen. Den Fall von so unrechtmässig verwendeten Geldern der Erwerbsersatzordnung (EO) hatte im Juni die GPK auf den Plan gerufen. Die Aufsichtskommission verfasste einen Bericht.

Der Bundesrat hatte bereits früher Handlungsbedarf erkennen lassen. Am Montag nahm er nun offiziell Stellung. Als Reaktion hat der Bundesrat verschiedene Massnahmen eingeleitet. Diese sollen gewährleisten, dass “weniger grosszügig freiwillige Militärdienstleistungen bewilligt werden”, wie er mitteilte.

“Erhebliche Führungsmängel”

Die Aufsichtskommission hatte zwar im Bericht hervorgehoben, dass das VBS nach Auffliegen der Unregelmässigkeiten Ende 2010 rasch gehandelt habe. Dass die Praktik aber “offensichtlich in grossem Masse und über mehrere Jahre” Bestand hatte, weise auf “erhebliche Führungsmängel hin”, hielt die GPK fest.

In diesem Bereich hat der Bundesrat nun reagiert. Er will das Aufsichtssystem anpassen, ohne aber konkret in Details zu gehen. Zudem sollen auch die Datenqualität und die Einheitlichkeit der Daten verbessert werden. Mitarbeitende, welche solche Daten bearbeiten, sollen künftig vermehrt Ausbildungskurse besuchen.

Laut dem Bundesrat war es nicht möglich, Fälle von Unregelmässigkeiten vor 2007 zu untersuchen. Die Daten würden gemäss Bundesgesetz höchstens fünf Jahr aufbewahrt, heisst es weiter.

Bundesrat hält an Gletscherlauf fest

Im umstrittensten Punkt erteilte der Bundesrat der GPK aber eine Absage: Die Armee will weiterhin Leistungen zugunsten des Gletscherlaufes Patrouille des Glaciers im Wallis erbringen. Als Grund führt die Landesregierung an, dass es sich um einen Anlass handle, bei dem die körperliche und militärische Einsatzfähigkeit der Truppe überprüft werde. Die GPK hatte die zu hohen Diensttage für den Anlass und die rechtlichen Grundlagen kritisiert.

Nicht mehr unterstützen möchte der Bundesrat dagegen den Viertagesmarsch im niederländischen Nijmegen, da es sich nicht um Sportförderung im klassischen Sinn handle.

Der Bundesrat will überdies die Rechtsgrundlagen über die Förderung des Spitzensports überarbeiten. Bereits das VBS und das für die EO zuständige Innendepartement (EDI) kamen zum Schluss, dass für zahlreiche Diensttage von Spitzensportlern und Trainern die Rechtsgrundlagen ungenügend sein dürften.

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