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Bundesrat legt Bundesbeschluss für UBS-Kostenbeteiligung vor

(Keystone-SDA) Bern – Die UBS soll die Kosten von rund 40 Millionen Franken tragen, die das Amtshilfeverfahren mit den USA verursachen. Wie vor zwei Wochen angekündigt, will der Bundesrat dafür die gesetzliche Grundlage schaffen. Er hat dazu dem Parlament die Botschaft zugeleitet.
Weil die gesetzlichen Grundlagen bislang fehlen, wollte der Bundesrat der Grossbank ursrprünglich nur eine Million Franken in Rechnung stellen – ein Bruchteil der Kosten, die der Eidgenossenschaft wegen der Steueraffäre in den USA entstanden sind.
Nun legt der Bundesrat dem Parlament einen Bundesbeschluss vor. Dieser ist nur auf die UBS und die Amtshilfegesuche anwendbar, welche die UBS im Zusammenhang mit Kunden der UBS einreichte.
Die Kosten für die Behandlung der US-Amtshilfegesuche in rund 4450 Fällen werden zurzeit auf rund 40 Millionen Franken geschätzt. Die besonderen Umstände, die wegen des Verhaltens der UBS in den USA zu diesen Amtshilfegesuchen geführt hätten, würden es rechtfertigen, die Kosten der UBS aufzubürden, argumentiert der Bundesrat.

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