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Bundesrat legt dringliches Gesetz für IS-Verbot vor

(Keystone-SDA) Die Organisationen Al-Kaida, Islamischer Staat und verwandte Organisationen sollen in der Schweiz mit einem dringlichen Gesetz verboten werden. Der Bundesrat hat am Mittwoch die dafür nötige Rechtsgrundlage verabschiedet. Das Parlament entscheidet in der Wintersession darüber.

Das Gesetz entspricht inhaltlich weitgehend den bereits geltenden Verboten. Die Organisation Al-Kaida ist seit Jahren verboten, derzeit gestützt auf eine Parlamentsverordnung. Diese läuft Ende Jahr aus, eine Verlängerung ist nicht zulässig. Eine notrechtliche Bundesratsverordnung verbietet seit Oktober auch die Gruppierung Islamischer Staat, diese ist bis April nächsten Jahres befristet.

Vor einer Woche hat der Bundesrat darum entschieden, eine neue Grundlage für diese Verbote zu schaffen. Das dringliche Bundesgesetz, das er nun verabschiedet hat, verbietet Beteiligung an den verbotenen Organisationen, personelle oder materielle Unterstützung, Propaganda oder Rekrutierung von Personen. Es drohen Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren.

Bestraft werden soll auch die Begehung im Ausland, falls ein Täter in der Schweiz verhaftet und nicht ausgeliefert wird. Mit dieser Bestimmung könnten unter anderem in die Schweiz zurückkehrende Dschihadisten ins Recht gefasst werden. Die Strafbestimmungen sollen zudem der Bundesgerichtsbarkeit unterstellt werden, um eine einheitliche Ermittlung und Beurteilung der Fälle zu ermöglichen.

Über das dringliche Gesetz entschieden National- und Ständerat in der Wintersession. Stimmen die Räte zu, tritt des Gesetz Anfang 2015 in Kraft, also vor Ablauf der Referendumsfrist. Würde das Referendum ergriffen, könnten die Stimmberechtigten erst im Nachhinein darüber befinden. Das Gesetz ist bis Ende 2018 befristet.

Allgemeine Rechtsgrundlage

Derzeit wird über die Schaffung einer allgemeinen Rechtsgrundlage für das Verbot terroristischer Organisationen diskutiert. Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SIK) schlägt vor, eine solche Grundlage ins neue Nachrichtendienstgesetz einzubauen, das voraussichtlich ebenfalls in der Wintersession ins Parlament kommt.

Der Artikel würde dem Bundesrat ermöglichen, in eigener Kompetenz und ohne Notrecht Organisationen oder Gruppierungen zu verbieten, die terroristische oder gewalttätig-extremistische Aktivitäten propagieren, unterstützen oder in anderer Weise fördern und damit die innere oder äussere Sicherheit konkret bedrohen. Heute ist nur ein Tätigkeitsverbot für Organisationen vorgesehen, nicht aber ein Organisationsverbot.

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