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Bundesrat setzt Massnahmen für ältere Arbeitnehmer in Kraft

(Keystone-SDA) Bern – Arbeitnehmer, die mit zunehmendem Alter weniger arbeiten oder im Gegenteil auch nach der Pensionierung beruflich aktiv bleiben wollen, können ab nächstem Jahr von Neuerungen bei der beruflichen Vorsorge profitieren.
Der Bundesrat hat die erste Etappe der Strukturreform in der beruflichen Vorsorge per 1. Januar 2011 in Kraft gesetzt. Die Bundesversammlung hatte die Massnahmen im Dezember 2009 verabschiedet. Diese sollen Arbeitnehmern im Rentenalter den Verbleib auf dem Arbeitsmarkt erleichtern.
Neu können die Vorsorgeeinrichtungen ab 2011 Folgendes anbieten: Versicherte, die ihr Arbeitspensum ab dem 58. Altersjahr reduzieren (Lohnkürzung um höchstens die Hälfte), können ihren bisherigen versicherten Verdienst weiterführen.
Ferner können Versicherte, die auch nach dem ordentlichen Rentenalter erwerbstätig bleiben möchten, bis zur Vollendung des 70. Altersjahres weiter Beiträge an ihre Vorsorgeeinrichtung einbezahlen.
Diese Massnahmen gehören zum ersten Teil der in drei Etappen umgesetzten Strukturreform in der beruflichen Vorsorge. Die zweite Etappe mit verschärften Governance-Vorschriften für Pensionskassen soll am 1. Juli 2011 in Kraft treten.
Die dritte Etappe schliesslich betrifft die verstärkte Aufsicht in der 2. Säule und soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten. Vorgesehen ist dabei insbesondere die Einrichtung einer Oberaufsichtskommission.

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