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Bundesrat unterbricht Vorbereitungen an der “Lizenz zum Hüten”

(Keystone-SDA) Der Bundesrat legt die Vorbereitungen für die umstrittene “Lizenz zum Kinderhüten” auf Eis, um auf gesetzgeberische Arbeiten im Parlament zu warten. Die Räte lehnen eine Bewilligung für die private Kinderbetreuung bei Verwandten und Bekannten ab.

Die Rechtskommissionen beider Kammern hatten eine parlamentarische Initiative aus der Nationalratskommission angenommen. Damit zeichne sich ab, dass die Bestimmungen im Zivilgesetzbuch zur Betreuung von Kindern angepasst würden, schrieb das Eidg. Justiz- und Polizeidepartements (EJPD).

Der Bundesrat begrüsse diese Absicht des Parlaments, gesetzliche Regeln zu schaffen, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga am Mittwoch vor den Medien in Bern. Er wolle nun die gesetzlichen Rahmenbedingungen abwarten und dann entscheiden, wie es mit der Kinderbetreuungsverordnung weitergehen solle.

Die parlamentarische Initiative sieht vor, dass für die private Betreuung von Kindern durch Bekannte und Verwandte der Familie keine Bewilligung nötig ist.

Zwei Mal in Vernehmlassung kritisiert

Wer Pflegekinder betreut, soll dagegen eine Bewilligung benötigen. Zuständig wäre gemäss dem Vorstoss die Vormundschaftsbehörde oder eine andere vom Wohnkanton bezeichnete Stelle. Diese würde auch die Aufsicht ausüben.

Der Bundesrat hatte für eine Neuregelung der Kinderbetreuung bereits zwei Anläufe unternommen. Nachdem ein erster Versuch, eine “Lizenz zum Hüten” für Göttis, Gotten und Tanten einzuführen, in der Vernehmlassung heftig kritisiert worden war, krebste der Bundesrat zurück.

Doch auch sein zweiter Entwurf für die Kinderbetreuungsverordnung erntete Kritik von Links bis Rechts. Bürgerliche Parteien fanden, die Verordnung greife immer noch zu stark in die Hoheit der Eltern ein. Den Fachstellen ging der Vorschlag zu wenig weit, wonach nur bezahlte Tageseltern eine Hüte-Bewilligung brauchen.

Separate Adoptionsverordnung

Die Vorschriften zu Adoptionen hat der Bundesrat aus der Pflegekinderverordnung ausgegliedert und in eine separate Adoptionsverordnung aufgenommen. Diese regelt unter anderem die Aufnahme von Adoptivkindern und die Adoptionsvermittlung. Sie tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.

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