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Bundesrat will Eigenmietwert für alle Wohneigentümer abschaffen

(Keystone-SDA) Bern – Der Bundesrat will den Eigenmietwert für alle Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer abschaffen. Im Gegenzug sollen in der Steuererklärung nur noch Schuldzinsen für erstmalige Liegenschaftskäufer sowie Investitionen für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen abgezogen werden dürfen.
Alle anderen bisherigen Abzugsmöglichkeiten will der Bundesrat abschaffen, wie aus der Vernehmlassungsbotschaft hervorgeht. Beim Vorschlag des Bundesrats handelt es sich um einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative des Hauseigentümerverbandes (HEV) “Sicheres Wohnen im Alter”.
Aus Sicht des Bundesrats überzeugt diese Initiative nicht. Der Eigenmietwert dürfe nicht nur für Personen im Rentenalter abgeschafft werden. Dies führe zu einer unbegründeten Ungleichbehandlung gegenüber allen Mietern sowie gegenüber allen Wohneigentümern, die noch nicht im Rentenalter seien.
Da die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung für Kantone mit grossem Zweitwohnungsbestand zu beträchtlichen Mindereinnahmen führt, schlägt der Bund eine kantonale Sondersteuer auf selbstgenutzten Zweitliegenschaften vor.

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