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Bundesrat will Leihmutterschaft nicht erlauben

(Keystone-SDA) Die Leihmutterschaft soll in der Schweiz nicht erlaubt werden. Der Bundesrat sieht keinen Anlass, eine Lockerung des Verbots zu prüfen.

Die Gründe für das geltende Verbot gälten trotz Entwicklungen in Gesellschaft und Medizin auch heute noch, schreibt der Bundesrat in einer am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf einen parlamentarischen Vorstoss.

Es gehe um den Schutz der Würde der Leihmutter und des werdenden Kindes sowie um das Kindeswohl. Dieser Schutz könne schwerlich gewährleistet werden – nicht nur bei bezahlter Leihmutterschaft, sondern auch bei unentgeltlicher, hält der Bundesrat fest.

Er zweifelt auch daran, dass weniger Leihmutterschaften im Ausland in Anspruch genommen würden, wenn die Leihmutterschaft in der Schweiz zulässig wäre. In Grossbritannien, wo die unentgeltliche Leihmutterschaft zugelassen ist, hätten die Auslandfälle kaum abgenommen.

St. Galler Urteil und Fall in Australien

Erkundigt hatte sich die Zürcher SP-Nationalrätin Jacqueline Fehr. Zum einen hatte sie ein Gerichtsurteil dazu veranlasst: Das St. Galler Verwaltungsgericht hat vor kurzem zwei homosexuelle Männer als Väter eines Kindes anerkannt, das in den USA von einer Leihmutter ausgetragen worden war. Das Bundesamt für Justiz hat das Urteil angefochten.

Zum anderen beunruhigte Fehr der Fall des australischen Paares, das ein Kind mit dem Down Syndrom bei der Leihmutter zurückgelassen und nur dessen Zwilling akzeptiert haben soll.

Armut von Frauen ausnützen

Leihmutterschaften würden komplexe Fragen zum Kindeswohl und zur Würde der Frauen aufwerfen, stellte Fehr fest. Die heutige Regelung erlaube es Paaren aus wohlhabenden Ländern, die Armut von Frauen in anderen Ländern auszunützen. Die SP-Nationalrätin fragte, ob der Bundesrat bereit sei, die Zulassung von Leihmutterschaften im Inland ohne Bezahlung zu prüfen.

In seiner Antwort stützt sich der Bundesrat auch auf eine Stellungnahme der Nationalen Ethikkommission. Diese bezweifelt, dass es möglich ist, annehmbare Rahmenbedingungen zu schaffen, die allen Beteiligten einen angemessenen Schutz gewährleisten. Nur eine Minderheit der Kommission möchte die Leihmutterschaft deshalb zulassen.

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