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Bundesrat will Sold für Feuerwehrdienst von Steuer befreien

(Keystone-SDA) Bern – Wer in einer Milizfeuerwehr dient, soll seinen Sold künftig nicht mehr versteuern müssen. Der Bundesrat will den Sold von der Steuer befreien. Er hat das Finanzdepartement damit beauftragt, einen entsprechenden Gesetzesentwurf auszuarbeiten.
Der Feuerwehrsold soll damit ähnlichen Einkünften gleichgestellt werden, wie das Finanzdepartement (EFD) mitteilte. Der Militärsold, der Sold für den Schutzdienst und das Taschengeld für Zivildienst sind heute schon steuerfrei. Mit der Anpassung erfüllt der Bundesrat eine Motion von alt Nationalrat Boris Banga.
Um Missbräuchen entgegenzuwirken, soll der steuerfreie Betrag auf maximal 3000 Franken begrenzt werden. Dies sei in der Vernehmlassung von verschiedener Seite gefordert worden, schreibt das EFD. Bleibt es bei dieser Begrenzung, führt die Neuerung zu Mindereinnahmen zwischen 18 und 26 Millionen Franken.
Steuerfrei soll nur derjenige Sold sein, der für die Kernaufgaben der Feuerwehr entrichtet wird: die Rettung von Mensch und Tier, die Brandbekämpfung und die Schadenwehr. Auch Zahlungen für Pikettdienste oder Kursbesuche gehören dazu.
Kaderpauschalen oder Entschädigungen für Dienstleistungen, welche die Feuerwehr freiwillig erbringt, müssen als Nebenerwerbseinkommen versteuert werden. Das Entgelt für Berufsfeuerwehrleute muss weiterhin versteuert werden.

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