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Bundesrat will Vorschriften zur künstlichen Befruchtung lockern

(Keystone-SDA) Bern – Die strengen Vorschriften bei der künstlichen Befruchtung sollen gelockert werden. Der Bundesrat will künftig erlauben, dass ausserhalb des Mutterleibs gezeugte Embryonen aufbewahrt werden dürfen. Dazu wird das Volk frühestens 2013 das letzte Wort haben.
Der Bundesrat reagiere mit den Vorschlägen auf die Vernehmlassung zum Fortpflanzungsmedizingesetz, sagte Gesundheitsminister Didier Burkhalter vor den Medien in Bern. Ursprünglich wollte der Bundesrat nur die Präimplantationsdiagnostik in besonderen Fällen erlauben. Nun lockert er auch andere Regeln.
Heute müssten alle erzeugten Embryonen sofort in die Gebärmutter übertragen werden, sagte Burkhalter. Damit steige die Wahrscheinlichkeit einer Mehrlingsschwangerschaft und somit die Risiken für Mutter und Kinder.
Geht es nach dem Bundesrat, soll es künftig möglich sein, nur einen Embryo zu verwenden und die restlichen im Hinblick auf weitere Fortpflanzungsversuche aufzubewahren. Das sei ein international gängiges Verfahren.
Den Kritikern einer zu strikten Handhabung kommt der Bundesrat auch bei der Präimplantationsdiagnostik (PID) entgegen: Zwar sollen weiterhin nur Paare mit einer schweren erblichen Belastung auf die Methode zurückgreifen dürfen. Für sie soll aber der Grundsatz der Fortpflanzungsmedizin, wonach pro Behandlungszyklus maximal drei Embryonen entwickelt werden dürfen, nicht gelten.
Diese Dreier-Regel verhindere eine höhere Erfolgsquote: Damit eine echte Chance auf einen erblich unbelasteten Embryo bestehe, brauche es mehr Versuche, sagte Burkhalter.
Die Aufhebung der Dreier-Regel bei der Anzahl Embryonen wie auch die Erlaubnis, Embryonen zu Fortpflanzungszwecken aufzubewahren, machen eine Änderung der Verfassung und somit eine weitere Vernehmlassung nötig. Diese ist für das erste Halbjahr 2011 vorgesehen. Vors Volk käme die Vorlage frühestens im Jahr 2013.

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