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Bundesrat will Wald gegen Klimaveränderung rüsten

(Keystone-SDA) Der Wald in der Schweiz soll besser vor Schädlingen geschützt und an das veränderte Klima angepasst werden. Der Bundesrat hat Änderungen des Waldgesetzes in die Vernehmlassung geschickt.

Dass die Waldpolitik auf den Klimawandel ausgerichtet werden soll, hatte der Bundesrat bereits angekündigt. Nun legt er die Details vor. Neu soll im Gesetz verankert werden, dass der Bund und die Kantone Massnahmen ergreifen, damit der Wald seine Funktionen auch unter veränderten Klimabedingungen erfüllen kann.

Die klimatischen Veränderungen wirkten sich voraussichtlich stark auf den Wald aus, schreibt der Bundesrat in seinem Bericht zur Vernehmlassung. Es seien mehr Extremereignisse wie Stürme und Hitzeperioden zu erwarten.

Gefahren wie Waldbrände oder Schäden durch Insekten nähmen zu. Deshalb müsse die Widerstands- und Anpassungsfähigkeit des Waldes erhöht werden, vor allem durch die Jungwaldpflege.

Höhere Beiträge des Bundes

Dafür will der Bundesrat die Bundesbeiträge erhöhen. Für die Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel ausserhalb des Schutzwaldes sieht er jährlich 21 Millionen Franken vor, rund 10 Millionen mehr als heute.

Auch für Massnahmen im Schutzwald ist aus Sicht des Bundesrates eine Erhöhung der bestehenden Mittel um 10 Millionen Franken nötig. Die Mehrausgaben lägen im öffentlichen Interesse, schreibt der Bundesrat. Sie verminderten mit grosser Wahrscheinlichkeit künftige höhere Kosten.

Entschädigung nicht nur für Schutzwald

Bei der Bekämpfung von Schädlingen wie dem Asiatischen Laubholzbockkäfer will der Bundesrat Gesetzeslücken schliessen. Heute fehle etwa im Waldgesetz die Pflicht zur Tilgung von neu auftretenden Schadorganismen, heisst es im Bericht. Ausserdem könne der Bund derzeit den Kantonen nur Massnahmen zur Verhinderung von Schäden in Schutzwäldern abgelten.

Neu soll die Finanzierung von Präventions- und Bekämpfungsmassnahmen auch ausserhalb des Schutzwaldes möglich sein. Die subventionsrechtliche Trennung von Schutzwald und Nicht-Schutzwald würde in diesem Bereich aufgehoben.

Meldepflicht für Schädlinge

Damit Schadorganismen frühzeitig erkannt und bekämpft werden können, soll der Bundesrat ferner bestimmte Schädlinge einer Meldepflicht unterstellen können. Eine solche Bestimmung ist auch im Landwirtschaftsgesetz verankert.

Das revidierte Gesetz soll auch Massnahmen gegen Schädlinge ausserhalb des Waldes ermöglichen, etwa in Gärtnereien oder Parkanlagen, wo bislang die Zuständigkeiten unklar geregelt waren. Die Besitzer von Bäumen oder Sträuchern, die von Schädlingen befallen sind, sollen deren Bekämpfung dulden oder selbst vornehmen müssen.

Bund fördert Holzverwertung

Verbessern will der Bundesrat ausserdem die Rahmenbedingungen der Holzverwertung. Neu soll im Gesetz verankert werden, dass der Bund den Absatz und die Verwertung von nachhaltig produziertem Holz fördert, insbesondere mittels Strategien, Konzepten und der Unterstützung innovativer Projekte.

Eine vermehrte Nutzung des Rohstoffs und Energieträgers Holz sei einerseits energie- und klimapolitische sinnvoll und andererseits für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung notwendig, schreibt der Bundesrat dazu.

Waldarbeiter mit Ausbildung

Eine weitere neue Bestimmung betrifft Waldarbeiter. Personen, die gegen Entgelt Holzerntearbeiten im Wald ausführen, sollen neu nachweisen müssen, dass sie über eine Ausbildung verfügen, die vom Bund anerkannt ist. Leider verunfallten im Wald immer wieder nicht ausgebildete Arbeitskräfte, hält der Bundesrat dazu fest.

Geprüft hat er auch eine Änderung bezüglich Haftung für Waldeigentümer bei Gefahren im Wald. Er beschloss aber, beim heutigen System zu bleiben. Eine Änderung würde das Haftungsrisiko einseitig entweder zulasten der Waldeigentümerschaft oder aber zulasten der Waldbesuchenden verschieben, schreibt er. Die Vernehmlassung zu den Änderungen dauert bis zum 14. August.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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