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Bundesstrafgericht geht nicht von krimineller Organisation aus

Das Bundesstrafgericht hat im Tamil-Tigers-Prozess die Urteile für 13 Angeklagte eröffnet. Es sind fünf Freisprüche und ansonsten bedingte Freiheitsstrafen. (Themenbild) KEYSTONE/TI-PRESS/ALESSANDRO CRINARI sda-ats

(Keystone-SDA) Das Bundesstrafgericht hat gegen die 13 angeklagten Personen im Tamil-Tigers-Prozess bedingte Freiheitsstrafen und Freisprüche ausgesprochen. Das Gericht geht nicht von der Unterstützung einer kriminellen Organisation aus.

Die von der Bundesanwaltschaft vertretene Auffassung, dass die Beschuldigten an einer kriminellen Organisation beteiligt waren, beziehungsweise diese unterstützt haben, verfing vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona nicht.

Dieses sprach alle Angeklagten in diesem Punkt frei. Weiter hielt das Gericht nur einen Teil der vorgeworfenen Finanzdelikte als erwiesen. Fünf Angeklagte wurden damit freigesprochen. Ihnen wurden eine Entschädigung und eine Genugtuung zugesprochen.

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