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Bundesstrafgericht schickt Bombenbastler ins Gefängnis

(Keystone-SDA) Das Bundesstrafgericht hat einen 46-jährigen Zürcher schuldig gesprochen, 2007 und 2008 mit selbstgebastelten Brandsätzen Anschläge auf ein Bürohaus und ein Autohaus im Grossraum Zürich verübt zu haben. Er wurde zu 34 Monaten teilbedingter Freiheitsstrafe verurteilt.

Der arbeitslose Elektriker wird ein Jahr im Gefängnis verbringen müssen. Die weiteren 22 Monate der Strafe sind auf drei Jahre Bewährung ausgesetzt. Die bereits abgesessenen 46 Tage der Untersuchungs- und Sicherheitshaft werden angerechnet.

Das Gericht folgte am Mittwoch mit seiner Entscheidung weitestgehend den Anklagepunkten der Bundesanwaltschaft, die am Dienstag eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren gefordert hatte. Das Urteil fiel demgegenüber milder aus, da die Richter bei den Anschlägen keine Gefährdung von Personen, sondern ausschliesslich von fremden Eigentum sahen.

Anschläge in Zürich und Schlieren

Das Gericht in Bellinzona hält es für erwiesen, dass der 46-Jährige als Mitglied einer autonomen Gruppierung mehrere selbstgebastelte Brand- und Sprengvorsätze gelegt hat. In einem Fall, am 25. Januar 2008, explodierte nachts in einem Bürohaus in Zürich eine umgebaute Feuerwerksrakete.

Obwohl der Sprengkörper gemäss einem Sprengstoffexperten erhebliche Zerstörungskraft hatte, war kaum Sachschaden entstanden. Bei einem Anschlag auf ein Autohaus in Schlieren im Juni 2007 war ein Neuwagen ausgebrannt. Unter einem zweiten Fahrzeug lag noch ein weiterer Brandsatz, der sich aber nicht entzündet hatte.

An beiden Tatorten waren DNA-Spuren ausgemacht worden. Diese konnten allerdings erst nach einer Hausdurchsuchung im Januar 2009 dem Verurteilten zugeordnet werden. Die Ermittler hatten in der Wohnung des Zürchers diverse Sprengkörper, Brandsätze sowie Mütze, Perücke und Adressen von geplanten Anschlagszielen entdeckt.

Besitz von illegalem pornografischen Material

Der arbeitslose Elektriker hat sich während der Verhandlung am Dienstag und Mittwoch zu keinem der Vorwürfe äussern wollen. Nur in einem Punkt räumte er seine Schuld sein: dem Besitz von illegalem pornografischen Material.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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