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Bundesstrafgericht segnet Telefonüberwachungen ab

(Keystone-SDA) Die Bundesanwaltschaft (BA) hat Telefon und E-Mail-Account des mutmasslichen Urhebers der Sprengstoffanschläge um die Rütli-Feier von 2007 zu Recht überwachen lassen. Laut Bundesstrafgericht ist der Tatverdacht für die Massnahmen ausreichend gewesen.

Am 1. August 2007 war auf dem Rütli nach der Feier mit Bundesrätin Micheline Calmy-Rey ein Sprengsatz detoniert. Es handelte sich um einen Feuerwerkskörper, der in 20 Zentimetern Tiefe vergraben war. Am 4. September explodierten in der Innerschweiz drei Sprengsätze in Briefkästen von politischen Exponenten der Rütlifeier. Verletzt wurde niemand.

Bericht der BKP

Im Rahmen ihres Ermittlungsverfahrens gegen den mutmasslichen Urheber der Anschläge liess die BA dessen Telefonanschlüsse sowie seinen E-Mail-Account und diejenigen seiner Eltern überwachen. Im vergangenen März teilte die BA den drei betroffene Personen die Überwachungsmassnahmen mit.

Das Bundesstrafgericht hat ihre Beschwerde nun abgewiesen. Laut den Richtern in Bellinzona hat der für die Überwachung verlangte dringende Tatverdacht bestanden. Das Gericht verweist dazu auf den Bericht der Bundeskriminalpolizei (BKP) zum mutmasslichen Täter, einem aus Kanada stammenden 38-jährigen Elektromonteur.

Knapp ein Jahr in U-Haft

Wie in der Öffentlichkeit bereits bekannt, soll es sich bei ihm demnach um einen Waffennarr handeln, der bereits im Alter von 19 Jahren mit drei scharfen Handgranaten im Rucksack erwischt wurde. Weiter verweist das Gericht bezüglich Tatverdacht auf die Beobachtungen einer Auskunftsperson bei einem Briefkastenanschlag.

Insgesamt stehe fest, dass sich der Anfangsverdacht im Laufe der Ermittlungen erhärtet habe. Da der Betroffene bei seinen Eltern lebt, ist laut Bundesstrafgericht auch die Überwachung von deren Anschlüssen gerechtfertigt gewesen.

Der Mann war im Januar 2008 in Untersuchungshaft genommen worden. Im folgenden Dezember bestätigte das Bundesgericht seine Entlassung gegen Hinterlegung seiner drei Pässe und einer Kaution von 10’000 Franken. Bisher hat die BA noch keine Anklage erhoben. (Entscheid BB.2011.35 vom 6.6.2011)

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