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Bundesverwaltungsgericht entscheidet für gefrässige Wasservögel

(Keystone-SDA) Wegen der Kormorane erleiden die Berufsfischer des Neuenburgersees keine unzumutbaren Einkommenseinbussen. Zu diesem Schluss kommt das Bundesverwaltungsgericht und heisst eine Beschwerde von Naturschutzorganisationen gut.

Der Schweizer Vogelschutz/BirdLife Schweiz, Helvetia Nostra und ProNatura hatten sich vor Gericht gegen die Regulierung der Kormoranbestände im international bedeutenden Wasservogelreservat Fanel im oberen Neuenburgersee zur Wehr gesetzt.

Mit Netzen auf der Brutinsel, dem Entfernen alter Nester und dem Besprayen der Eier mit Öl hätten die Wasservögel daran gehindert werden sollen, sich weiter zu vermehren. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hatte den Kantonen diese Massnahmen bewilligt, weil die Kormorane angeblich beträchtlichen wirtschaftlichen Schaden anrichten.

Für die Berufsfischer seien sie eine regelrechte Plage. Sie beschädigten die Netze und frässen oder verletzten zu viele Fische. Das BAFU errechnete, dass die Berufsfischer wegen der Kormorane rund 6 Prozent ihres Jahreseinkommens einbüssten.

Dies bestritten die Naturschutzorganisationen. Auch das Bundesverwaltungsgericht kommt in seinem Beschwerde-Entscheid zum Schluss, dass die durch die Kormorane verursachten Einbussen weniger hoch seien. Das BAFU habe bei der Berechnung der Schäden erhebliche Fehler gemacht.

Netze etwa könnten auch durch Raubfische, Schiffsanker oder Steine beschädigt werden. Nach Einschätzung des Gerichts büssen die Berufsfischer wegen der Kormorane nicht mehr als 2,5 Prozent ihres Einkommens ein. Dies sei nicht genug, um die Massnahmen zur Bestandesregulierung zu rechtfertigen, schreibt das Bundesverwaltungsgericht. Der Entscheid kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.

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