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BVET veröffentlicht ersten Tierschutzbericht

(Keystone-SDA) Bern – Das Webportal “Tiere richtig halten” (www.tiererichtighalten.ch) ist in der Schweiz sehr gefragt: Pro Monat wird es rund 100’000 Mal aufgerufen. So wissen heute wohl die meisten, dass Meerschweinchen und Wellensittiche nicht als Einzeltiere gehalten werden dürfen.
Dies und ganz vieles mehr geht aus dem am Mittwoch veröffentlichten ersten Tierschutzbericht des Bundesamtes für Veterinärwesen (BVET) hervor. Er informiert über den Stand der Umsetzung der neuen Tierschutzgesetzgebung, die am 1. September 2008 in Kraft trat. Der Bericht soll künftig regelmässig erscheinen.
Einen Schwerpunkt hat das BVET auf die Ausbildung der Hundetrainer und Hundehalter gelegt. Laut dem Bericht hat das Bundesamt bisher 16 Ausbildungsstätten für Hundetrainer anerkannt. Dort wurden bis Ende 2009 rund 850 Hundetrainer ausgebildet, bei denen die Hundehalter ihrer Ausbildungspflicht nachkommen können.
Das Ziel, innerhalb der zweijährigen Übergangsfrist ein landesweites Ausbildungsangebot für Hundehalter zu ermöglichen, habe damit weitgehend erreicht werden können, heisst es.
Melkroboter und Würde des TieresWeiter ist zu erfahren, das mehrere Forschungsprojekte am Zentrum für tiergerechte Haltung in Tänikon sich der Frage widmen, wie Nutztiere mit technischen Neuerungen umgehen können: Kühe mit Melkrobotern oder Schweine mit Entmistungsschiebern.
Der Bericht schildert auch die Entwicklungen intensiv diskutierter Themen wie der Ferkelkastration. Neben Norwegen sei die Schweiz das einzige Land, das für die chirurgische Ferkelkastration eine Schmerzausschaltung verbindlich vorschreibe, heisst es dazu.
Weitere Themen sind Tiertransporte, Tierversuche und der neue Begriff der Würde des Tieres. Zudem zeigt der Bericht die komplexe Arbeit der kantonalen Veterinärämter in der Umsetzung der neuen Bestimmungen.
Für eine Beurteilung der Wirkung der neuen Bestimmungen sei es noch zu früh, schreibt das BVET. In künftigen Tierschutzberichten solle dies jedoch geschehen.

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