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BVG-Kommission empfiehlt Senkung des Mindestzinssatzes

Rentnerinnen und Rentner haben künftig voraussichtlich weniger Geld in der Tasche. Ihr Pensionskassenguthaben soll weniger Zins abwerfen. (Symbolbild) KEYSTONE/CHRISTOF SCHUERPF sda-ats

(Keystone-SDA) Der Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge soll von 1 Prozent auf 0,75 Prozent gesenkt werden. Das empfiehlt die BVG-Kommission. Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu wie viel Prozent das Vorsorgeguthaben im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden muss.

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