BVG-Kommission empfiehlt Senkung des Mindestzinssatzes
(Keystone-SDA) Der Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge soll von 1 Prozent auf 0,75 Prozent gesenkt werden. Das empfiehlt die BVG-Kommission. Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu wie viel Prozent das Vorsorgeguthaben im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden muss.