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Datenchip mit Foto und Fingerabdrücken auch im Ausländerausweis

(Keystone-SDA) Bern – Ausländerausweise müssen künftig mit einem Datenchip ausgerüstet sein, auf dem ein Foto sowie zwei Fingerabdrücke gespeichert sind. Die Daten werden fünf Jahre aufbewahrt. Der Bundesrat hat die Botschaft für die Einführung des biometrischen Ausweises verabschiedet.
Das Foto und die Fingerabdrücke werden befristet im Zentralen Migrationsinformationssystem (ZEMIS) gespeichert. Dies ermögliche eine Verlängerung oder Erneuerung der Aufenthaltstitel B und L, ohne dass betroffene Personen das Verfahren für die Erfassung der biometrischen Daten erneut durchlaufen und dafür bezahlen müssten, teilte das Eidg. Polizei- und Justizdepartement (EJPD) mit.
Die Einführung der Biometrie im Ausländerausweis soll zudem die Arbeit der zuständigen Behörden erleichtern. Zugriff auf die Daten haben zwecks Überprüfung der Echtheit des Dokuments und der Identität der Inhaberin oder des Inhabers aber nur diejenigen Behörden, die berechtigt sind, Aufenthaltstitel zu überprüfen.
Die Fingerabdrücke einer Person werden jedoch nicht mit den im ZEMIS gespeicherten Daten abgeglichen, heisst es im Communiqué.
Der Bundesrat passt mit den verabschiedeten Änderungen das Ausländergesetz sowie das Bundesgesetz über das Informationssystem für den Ausländer- und Asylbereich weiter an Schengen an. Bis zum 20. Mai 2011 muss die Schweiz demnach in der Lage sein, biometrische Ausländerausweise auszustellen.
Die Speicherung der Daten war bereits einer der schärfsten Kritikpunkte der Gegner der Einführung der Biometrie bei den Ausweisen der Schweizerinnen und Schweizer. Sie ergriffen das Referendum, verloren die Abstimmung im Mai aber äusserst knapp.

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