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Datenüberlieferung an die USA bis im Herbst abgeschlossen

(Keystone-SDA) Bern – Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat die Amtshilfeprüfung von rund 4450 UBS-Kundendossiers im Zusammenhang mit der UBS-Steueraffäre in den USA fristgerecht am Donnerstag abgeschlossen. Die Datenüberlieferung wird bis im Herbst weitgehend abgeschlossen sein.
Soweit die Entscheide rechtskräftig sind, wurden den US-Steuerbehörden bereits Kontodaten geliefert. Das betraf rund die Hälfte der Fälle, wie das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) am Donnerstag mitteilte.
Die Schlussverfügungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) seien innerhalb der vorgesehenen Frist erlassen worden. Trotz der Verzögerungen durch den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts sollten die Daten der übrigen involvierten UBS-Kunden grossenteils bis im Herbst übermittelt sein.
Gespräche über Schlussphase
Zwischen den USA und der Schweiz fänden Gespräche über die Schlussphase der Vertragsumsetzung statt, heisst es im SIF-Communiqué weiter. Beide Parteien seien zuversichtlich, dass die US-Behörden das Gros der vereinbarten Kontoinformationen innert nützlicher Frist erhalten. Das Zivilverfahren gegen die Grossbank UBS in den USA dürfte damit vom Tisch kommen.
Die Kriterien für die Lieferung der Bankdaten hatten die Schweiz und die USA am 19. August 2009 nach einer monatelangen diplomatischen Krise in einem Abkommen definiert. Die US-Steuerbehörde Internal Revenue Service (IRS) reichte am 31. August bei der Steuerverwaltung ein Amtshilfegesuch ein. Im Rahmen dieses Gesuchs prüfte die ESTV die Kontodaten. Rund 40 Experten beugten sich über die Dossiers.
Obwohl die Auslieferung der Datensätze beschlossene Sache ist, ist sicher, dass die Schweiz nicht alle von den USA geforderten Daten von rund 4450 mutmasslichen Steuersündern ausliefert.
Die amerikanische Steuerbehörde IRS ist zufrieden mit den Fortschritten in der Umsetzung des Abkommens vom August 2009, mit dem der Steuerstreit zwischen der Schweiz und den USA beigelegt werden soll.
“Man hat uns informiert, dass die Schweizer Regierung 4450 Datensätze, die gemäss Abkommen verlangt werden, überprüft hat, und wir können bestätigen, dass bereits über 2000 der fraglichen Informationen bei uns eingegangen sind”, teilte ein IRS-Sprecher am Donnerstagmittag (Ortszeit) mit.

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