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Deutsche Bank verweigert erneut Auskunft zu Trump-Krediten

Hauptsitz der Deutschen Bank in Frankfurt (Archiv) KEYSTONE/EPA DPA/ARNE DEDERT sda-ats

(Keystone-SDA) Die Deutsche Bank hat die Herausgabe von Informationen über ihre Geschäftsbeziehungen zu US-Präsident Trump an die Demokraten im Kongress unter Verweis auf den Datenschutz erneut abgelehnt. Die Demokraten reagierten mit Kritik, müssen den Entscheid aber hinnehmen.

“Wir wollen kooperieren, aber wir müssen die Gesetze achten”, erklärten die Anwälte der Deutschen Bank in einem der Nachrichtenagentur Reuters vorliegenden Schreiben. Sie verwiesen einmal mehr auf den Datenschutz.

Das sorgte für scharfe Kritik der Demokraten. “Die Bank hat nicht einmal die einfachsten Fragen beantwortet”, kritisierte Maxine Waters, die ranghöchste Demokratin im Finanzausschuss des Repräsentantenhauses, am Donnerstagabend.

Versuche von Trump und der Deutschen Bank, eine Überprüfung der Geschäftsbeziehungen zu verhindern, bestärkten die Demokraten nur in ihren Bemühungen.

Die Deutsche Bank war bereits im US-Wahlkampf in den Fokus geraten, weil sie mit Trump noch Geschäfte gemacht hatte, als er bei vielen grossen US-Banken als Unternehmer und Immobilienmogul längst in Ungnade gefallen war.

Laut Unterlagen des Office for Government Ethics, die Mitte Juni veröffentlicht wurden, hatte Trump zur Jahresmitte mindestens 315,6 Millionen Dollar Schulden bei Kreditinstituten, davon mindestens 130 Millionen Dollar bei der Deutsche Bank Trust Company Americas.

Verbindungen zu Russland

Waters und vier weitere demokratische Abgeordnete im Finanzausschuss des US-Repräsentantenhaus hatten Ende Mai erstmals Auskünfte zu Trump gefordert. Sie erhoffen sich von den Unterlagen der Bank Aufklärung über angebliche Verbindungen Trumps zu Russland.

Die fünf Parlamentsmitglieder hatten nach der ersten Ablehnung kritisiert, die Bank könne sich nicht einfach auf Gesetze berufen, wonach Informationen zu Kundenbeziehungen der Vertraulichkeit unterlägen.

Zwei massgebliche Gesetze zum Datenschutz gälten nicht für Anfragen des Kongresses, argumentierten die fünf Abgeordneten in ihrem Schreiben vom 21. Juni und setzten der Bank eine Frist bis zum 29. Juni.

Nur bei offizieller Untersuchung

Dem widersprachen die Anwälte der von der Deutschen Bank beauftragten Kanzlei Akin Gump Strauss Hauer & Feld nun. Es existierten nur wenige Ausnahmen beim Datenschutz.

Diese gebe es auch nur bei einer offiziellen Untersuchung des US-Kongresses oder eines seiner Ausschüsse. Bei Anfragen einzelner Abgeordneten griffen diese Ausnahmen beim Datenschutz nicht.

Die Demokraten, die den Brief unterzeichneten, haben keine Handhabe, die Deutsche Bank zur Herausgabe von Informationen zu zwingen. Der Finanzausschuss könnte Bankvertreter zwar offiziell vorladen.

Dazu wäre allerdings die Kooperation der Republikaner, die in dem Gremium die Mehrheit stellen, nötig. Kein einziger Republikaner hat die beiden Briefe an die Deutsche Bank unterzeichnet.

Abgesehen davon könnte das Geldinstitut Trump bitten, der Offenlegung der Informationen zuzustimmen. Auch hier mauerte die Bank. Das Geldhaus sehe keine rechtliche Basis für eine solche Bitte an Trump, schrieben die Anwälte.

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