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Deutsche Sprachkenntnisse als Voraussetzung für Einbürgerung

(Keystone-SDA) Luzern – Wer sich im Kanton Luzern einbürgern lassen will, muss über angemessene Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Dies hat der Kantonsrat mit einer Motion entschieden. Damit wird die gängige Praxis der Bürgerrechtsgremien im Gesetz festgeschrieben.
Gefordert worden war die Ergänzung des Bürgerrechtsgesetes von Nadja Britschgi (SVP). Ihre zweite Forderung fand im Parlament aber keine Mehrheit. Britschgi wollte, dass nur diejenigen den Schweizer Pass erhalten sollen, die in der Lage sind, für sich und ihre Familie aufzukommen.
Die Ratslinke lehnte die von der Motion geforderte Verschärfung des Bürgerrechtsgesetzes ganz ab. Einbürgerungen seien ein Beitrag der Schweiz zur Integration und nicht eine Belohnung.
CVP und FDP hatten Vorbehalte gegen die Forderung, dass Sozialhilfebezüger nicht eingebürgert werden sollen. Der Missbrauch müsse bekämpft werden. Es dürfe aber nicht zu Ausgrenzungen kommen, etwa von Behinderten, Working Poor oder Jugendlichen.
Der Regierungsrat beantragte, die Motion als unverbindliches Postulat zu überweisen. Damit habe die Regierung die Möglichkeit, die Totalrevision der eidgenössischen Bürgerrechtsgesetzgebung abzuwarten.
In der Kaskadenabstimmung setzte sich dann aber der Antrag der CVP durch, die Motion zwar nur teilweise, aber als Motion zu überweisen, und damit die gängige Praxis im Gesetz festzuschreiben.

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