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Deutsche Verfassungsklagen gegen Euro-Rettungsschirm abgewiesen

(Keystone-SDA) Der permanente Euro-Rettungsschirm ESM hat nun auch den Segen der höchsten Richter in Deutschland. Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag mehrere Klagen gegen den Mechanismus zur Rettung von in Finanznöte geratenen EU-Ländern endgültig abgewiesen.

“Trotz der eingegangenen Verpflichtungen bleibt die Haushaltsautonomie des Deutschen Bundestags hinreichend gewahrt”, sagte Gerichtspräsident Andreas Vosskuhle bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe. Es müsse jedoch sichergestellt werden, dass etwaige Kapitalabrufe rechtzeitig und vollständig erfüllt werden könnten. Damit soll verhindert werden, dass das Stimmrecht Deutschlands in den ESM-Gremien bei Zahlungsverzug ausgesetzt wird, so Vosskuhle.

Schon im Herbst 2012 hatte das Gericht mit einer Eilentscheidung den Weg für die deutsche Beteiligung am Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) unter bestimmten Auflagen freigemacht.

Einen Teil des Verfahrens haben die obersten deutschen Richter abgetrennt und im Januar dieses Jahres dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vorgelegt. Dabei geht es darum, ob die Europäische Zentralbank (EZB) mit ihrem umstrittenen Programm zum Kauf von Staatsanleihen innerhalb ihrer Kompetenzen geblieben ist. Diese Fragen sind weiterhin offen und müssen zunächst vom EuGH geklärt werden.

Das Urteil vom Dienstag betrifft die Errichtung des ESM, den europäischen Fiskalpakt für mehr Haushaltsdisziplin sowie verschiedene Begleitmassnahmen. “Das Ergebnis ist eindeutig: Die Verfassungsbeschwerden sind teilweise unzulässig und im Übrigen unbegründet”, sagte Vosskuhle.

Vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt hatten unter anderen die Bundestagsfraktion der Linken sowie der stellvertretende CSU-Vorsitzende Peter Gauweiler.

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