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Deutsches Gericht erklärt Verwahrung für verfassungswidrig

(Keystone-SDA) Das deutsche Verfassungsgericht hat alle bestehenden Regelungen zur Verwahrung für verfassungswidrig erklärt. Extrem gefährliche Straftäter dürfen aber zum Schutz der Bevölkerung bis zu einer Neuregelung weiter eingesperrt bleiben, entschied das Gericht in Karlsruhe.

In sogenannten Altfällen muss die besondere Gefährlichkeit der Betroffenen bis Jahresende geprüft werden. Dies geht aus dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil hervor.

Die früheren Regelungen zur rückwirkenden Verlängerung der zuvor auf zehn Jahre befristeten Sicherungsverwahrung sowie zu ihrer nachträglichen Anordnung verstossen demnach ebenso gegen das Freiheitsrecht der Betroffenen wie die Gesetzesreform vom Dezember 2010.

Das Gericht begründete dies damit, dass sich die Sicherungsverwahrung, die nur dem Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Tätern dient, nicht deutlich genug von einer Strafhaft unterscheidet. Dieses sogenannte Abstandsgebot hatte bereits der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg im Dezember 2009 eingefordert.

Therapiegerichtetes Konzept verlangt

Der Gesetzgeber wurde mit weitreichenden Vorgaben verpflichtet, die Sicherungsverwahrung bis Mai 2013 grundlegend zu reformieren und ein “freiheitsorientiertes und therapiegerichtetes Gesamtkonzept” zu entwickeln.

Die Betroffenen müssen demnach etwa durch qualifizierte Fachkräfte so intensiv therapeutisch betreut werden, dass sie “eine realistische Entlassungsperspektive” haben. Ihr Leben in Verwahrung muss zudem so weit wie möglich “den allgemeinen Lebensverhältnissen angepasst” und ihnen familiäre und soziale Aussenkontakte ermöglicht werden.

Viele kommen frei

Von den verbliebenen rund 70 Altfällen, die sich nach früheren Regelungen derzeit noch in Sicherungsverwahrung befinden, dürften nun viele bis Jahresende auf freien Fuss kommen.

Laut Urteil können nur noch die Täter weiter festgehalten werden, von denen eine “hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten” ausgeht und die zudem an einer “zuverlässig nachgewiesenen psychischen Störung” leiden.

In der Schweiz ist seit dem Ja zur Verwahrungsinitiative 2004 noch niemand letztinstanzlich zu lebenslänglicher Verwahrung verurteilt worden. Im Kanton Thurgau ist ein Fall in Berufung hängig.

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