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Dienstwilliger Diabetiker muss keinen Wehrpflichtersatz zahlen

(Keystone-SDA) Strassburg – Ein dienstuntauglicher Diabetiker muss keinen Wehrpflichtersatz zahlen. Dies hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im April entschieden. Das Urteil ist nun definitiv, nachdem die grosse Kammer nicht auf den Weiterzug der Eidgenossenschaft eingetreten ist.
Das Bundsamt für Justiz und der Anwalt des Betroffenen bestätigten auf Anfrage Medienberichte. Der Fall betrifft einen heute 30-Jährigen, der 1997 wegen seiner Zuckerkrankheit für dienstuntauglich befunden worden war. Obwohl er bereit war, Militär- oder Ersatzdienst zu leisten, verpflichteten ihn die Behörden, rund 700 Franken Wehrpflichtersatz pro Jahr zu zahlen.
Seine Beschwerde wies das Bundesgericht 2004 ab. Es verwies auf die Praxis, wonach nur Personen mit einem Invaliditätsgrad von mehr als 40 Prozent von der Pflicht zur Zahlung des Wehrpflichtersatzes ausgenommen seien.
Der EGMR dagagen gab dem Mann Recht. Er stellte fest, dass die Schweiz mit dem Entscheid das in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verankerte Diskriminierungverbot und das Gebot der Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt habe.
Gemäss den Richtern in Strassburg hat die Schweiz den Betroffenen in zweierlei Hinsicht ungleich behandelt. Erstens gegenüber stärker Behinderten, die keinen Wehrpflichtersatz zahlen müssen, und zweitens dadurch, dass ihm anders als Gewissenverweigerern keine Möglichkeit zur Leistung eines Ersatzdienstes ermöglicht wurde.
Die Eidgenossenschaft muss dem Betroffenen eine Prozessentschädigung bezahlen. Zudem will er laut seinem Anwalt die in den letzten Jahren zu Unrecht gezahlte Abgabe zurückfordern.

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