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Dieter Meier zahlt Wiedergutmachung wegen Meldepflicht-Verstoss

(Keystone-SDA) Der Yello-Musiker Dieter Meier bezahlt für Verstösse gegen Börsenregeln 250’000 Franken Wiedergutmachung. Der Rechtsdienst des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) stellt deshalb das verwaltungsstrafrechtliche Verfahren gegen Meier ein.

Das EFD hatte die Untersuchung wegen des Verdachts auf Verletzung der börsenrechtlichen Meldepflicht eingeleitet, nachdem Meier im April 2010 offenlegte, dass er über seine Campdem Development AG Beteiligungen an verschiedenen Firmen in der Schweiz hielt.

Eine Beteiligung von 13,99 Prozent hielt er etwa an der Herstellerin von Banknoten, Orell Füssli. An der BVZ Holding, der Muttergesellschaft der Matterhorn Gotthard Bahn und der Gornergrat Bahn, hielt er ein Aktienpaket von 13,59 Prozent. Und auch an den Berner Oberland Bahnen hatte er sich beteiligt.

Die betroffenen Firmen hatten jedoch nicht gewusst, dass sich Meier diese Aktienpositionen aufgebaut hatte. Meier erklärte, dass ihm nicht bewusst gewesen sei, als Grossaktionär dieser Firmen der Meldepflicht zu unterstehen.

Diesen Fehler hat der Bankierssohn Meier mit der Zahlung von 250’000 Franken Wiedergutmachung korrigiert. Mit der Zahlung habe Meier das durch die verspätete Offenlegung bewirkte Unrecht ausgeglichen, teilte das EFD am Dienstag mit.

Dieter Meier wurde vor 30 Jahren bekannt als Partner von Boris Blank im Popduo Yello. Heute lebt Meier vor allem in Argentinien. Er besitzt dort ein Weingut und eine Rinderfarm.

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