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Dominikanerin darf trotz Scheinehe in der Schweiz bleiben

(Keystone-SDA) Bern – Eine lesbische Dominikanerin darf mit ihren drei Töchtern trotz eingestandener Scheinehe mit einem Basler in der Schweiz bleiben. Das Bundesverwaltungsgericht hat einen nicht alltäglichen Fall pragmatisch gelöst.
Die heute 42-jährige Frau war 2000 aus der Dominikanischen Republik in die Schweiz gereist und hatte einen Basler geheiratet. Gestützt auf die Ehe wurde ihr eine Aufenthaltsbewilligung erteilt. 2003 zog die Frau ihre drei 1995 und 1997 geborenen Töchter nach.
2005 wurde das Ehepaar von den Migrationsbehörden Basel-Stadt zum Charakter ihrer Gemeinschaft befragt. Die Beiden gaben freimütig zu, die Ehe nur zum Schein geschlossen zu haben, um der Gattin zu ermöglichen, hier mit ihrer Schweizer Freundin eine gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft zu führen.
Die Aufenthaltsbewilligung für die Frau und ihre Töchter wurde anschliessend nochmals um zwei Jahre verlängert. Im März 2007 wurde ihnen der weitere Aufenthalt dann verwehrt und die Wegweisung angeordnet. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde der Frau nun gutgeheissen.
Laut Gericht käme die Verweigerung des weiteren Aufenthalts einem schwerwiegenden Härtefall gleich. Zwar könne das Eingehen der Scheinehe nicht gebilligt werden, wenn auch das Interesse am Zusammenleben mit der Freundin legitim gewesen sei.
Aufgrund der damaligen Rechtslage habe allerdings kaum eine reelle Aussicht auf eine ordentliche Aufenthaltsregelung bestanden. Zu beachten sei im konkreten Fall weiter, dass die Frau gut integriert sei. Sie komme selber für den Lebensunterhalt ihrer Familie auf und habe zeitweilig auch ihre Freundin finanziell unterstützt.

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