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Drei Millionen Franken für Opfer von Zwangsmassnahmen

(Keystone-SDA) Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen haben seit Sommer drei Millionen Franken an Soforthilfe erhalten. Dies gab der Delegierte für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen, Luzius Mader, bekannt.

Der Soforthilfefonds, der vom Runden Tisch ins Leben gerufen wurde, wird von freiwilligen Spenden gespiesen und von der Glückskette verwaltet. Die Kantone beteiligten sich mit fünf Millionen Franken daran. Weitere Beiträge im Umfang von zwei bis drei Millionen Franken von anderen Spendern werden angestrebt. Dieses Ziel sei noch nicht ganz erreicht, teilte der stellvertretende Direktor des Bundesamtes für Justiz am Montag mit.

Seit Juni 2014 sind rund 650 Gesuche beim Ausschuss des Soforthilfefonds eingereicht worden. 450 Gesuche seien geprüft worden. In über 400 Fällen hätten Beiträge im Gesamtumfang von drei Millionen Franken ausbezahlt werden können. Dies entspreche einer durchschnittlichen Auszahlung pro Person von rund 8000 Franken. Bis zum Ablauf der Einreichefrist am 30. Juni 2015 würden zahlreiche weitere Gesuche erwartet.

Eigener Fonds in der Waadt

Der Kanton Waadt verfügt über einen eigenen Fonds. Er hat für die 31 Gesuche, die in diesem Jahr bearbeitet wurden, einen Gesamtbetrag von 372’000 Franken gesprochen. Soforthilfe erhalten Opfer, die heute mit grossen wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen haben.

Parallel zur Soforthilfe hat der Runde Tisch die Schaffung von Gesetzesgrundlagen für finanzielle Leistungen vorgeschlagen. Diese sollen es ermöglichen, allen Opfern – nicht nur denjenigen, die sich heute in einer finanziellen Notlage befinden – gewisse finanzielle Leistungen als Anerkennung des erlittenen Unrechts und als Zeichen gesellschaftlicher Solidarität zukommen zu lassen.

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