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Drei von vier Wehrpflichtigen sind diensttauglich

(Keystone-SDA) Im letzten Jahr haben sich gut drei Viertel aller Stellungspflichtigen – 75,4 Prozent – als tauglich für den Dienst in Militär oder Zivilschutz herausgestellt. Das sind etwas mehr als noch 2014. Am tauglichsten erwiesen sich einmal mehr die Landbewohner.

Insgesamt prüften die sechs Rekrutierungszentren letztes Jahr 39’857 Stellungspflichtige auf Herz und Nieren, wie das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) in einer Mitteilung vom Montag schreibt. 38’179 erhielten den definitiven Entscheid. Die restlichen wurden zurückgestellt.

63,7 Prozent der Eingeteilten werden die Reihen der Armee auffüllen. Rund 3600 davon dienen durch, leisten ihren Militärdienst also am Stück. Von den 191 Frauen, die sich freiwillig stellten, erwiesen sich 136 als militärdiensttauglich.

4461 Wehrpflichtige und damit 11,7 Prozent erfüllen ihre Pflicht am Vaterland im Zivilschutz. Ein Viertel der Stellungspflichtigen muss gar nicht einrücken, weil die Armee sie als medizinisch untauglich eingestuft hat. 2014 waren 73,5 Prozent diensttauglich; 61,6 Prozent fürs Militär und 11,9 Prozent für den Zivilschutz.

Schlusslicht ist der Kanton Jura

Am tauglichsten für den Wehrdienst erwiesen sich einmal mehr die Stellungspflichtigen aus den ländlichen Kantonen. Mit 76,4 Prozent verzeichnete Appenzell Innerrhoden die höchste Rate von Militärdiensttauglichen, gefolgt von Luzern und Obwalden mit rund 76 Prozent. Auch in Nidwalden, Appenzell Ausserrhoden, Baselland, Uri und Aargau liegt der Wert über 70 Prozent.

Am anderen Ende der Rangliste finden sich die Kantone Jura und Neuenburg. Im Jura wurden 47,3 Prozent für den Militärdienst tauglich erklärt, in Neuenburg 50,1 Prozent.

333 Stellungspflichtige dürfen keinen Militärdienst leisten, da sie als allzu gefährlich eingestuft wurden. Wie das VBS mitteilte, will die Armee mit der Sicherheitsprüfung sicherstellen, dass Personen, die ein mögliches Risiko für die Umwelt darstellen, keine Armeewaffe erhalten.

Gründe für Untauglichkeit können sowohl körperliche als auch psychische Probleme sein. Bei den körperlichen stünden Rücken- und Gelenkleiden im Vordergrund, schreibt das VBS. Bei den psychischen Problemen gehörten mangelnde Belastbarkeit, Drogenkonsum, depressive Verstimmungen und Ängste zu den Ausschlussgründen.

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