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Duch-Urteil: Staatsanwaltschaft in Phnom Penh legt Berufung ein

(Keystone-SDA) Phnom Penh – In Kambodscha hat die Staatsanwaltschaft Berufung gegen das Urteil gegen den früheren Chef eines berüchtigten Foltergefängnisses der kommunistischen Roten Khmer eingelegt. Die Staatsanwaltschaft fordert eine höhere Haftstrafe gegen Kaing Guek Eav alias Duch.
Dies teilte das von den Vereinten Nationen unterstützte Sondertribunal am Montag mit. Das Gericht in der Hauptstadt Phnom Penh hatte den 67-Jährigen Ende Juli wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie Kriegsverbrechen während des Pol-Pot-Regimes zu 30 Jahren Gefängnis verurteilt.
Nach Angaben des Sondertribunals argumentiert die Staatsanwaltschaft, das Urteil berücksichtige nicht ausreichend die Schwere von Duchs Taten sowie seine aktive Rolle bei den Verbrechen des Pol-Pot-Regimes.
Dagegen habe das Tribunal den lindernden Umständen zu viel Platz eingeräumt. Opfer und Hinterbliebene hatten enttäuscht auf das ihrer Meinung nach zu milde Urteil reagiert.
Da auf die Haftzeit die elf Jahre angerechnet werden, die Duch seit seiner Festnahme 1999 im Gefängnis sass, könnte er in 19 Jahren aus der Haft entlassen werden. Auch Duchs Anwalt hatte angekündigt, Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen zu wollen.
Duch war während der Herrschaft der Roten Khmer in dem südostasiatischen Land zwischen 1975 und 1979 Leiter des Foltergefängnisses Tuol Sleng (S-21) in Phnom Penh. Dort wurden bis zu 15’000 Menschen gefoltert und auf einem nahegelegenen “Killing Field” hingerichtet.

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