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Ehemaliger KPMG-Revisor zu bedingter Geldstrafe verurteilt

Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat Daniel Senn zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt. (Archiv) KEYSTONE/TI-PRESS/ALESSANDRO CRINARI sda-ats

(Keystone-SDA) Das Bundesstrafgericht hat den ehemaligen KPMG-Wirtschaftsprüfer Daniel Senn zu einer bedingten Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu 430 Franken und zu einer Busse von 5000 Franken verurteilt. Es folgt damit weitgehend der Bundesanwaltschaft.

Diese hatte 180 Tagessätze zu 650 Franken und eine Busse von 7000 Franken gefordert. Das Bundesstrafgericht sieht den Vorwurf der Widerhandlung gegen das Revisionsaufsichtsgesetz und den Insiderhandel als erwiesen an.

Senn hatte im September 2011 aufgrund von Insiderwissen Aktien der Bank J. Safra Sarasin gekauft und einen Buchgewinn von 30’000 Franken erzielt.

Zudem hat Senn der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde falsche Angaben zu den Aktienkäufen gemacht. Die Behörde verlangte im August 2013 Unterlagen und Auskünfte von Senn, weil der Verdacht auf Insiderhandel vorlag.

Senn muss der Eidgenossenschaft zudem eine Ersatzforderung für den erzielten Gewinn leisten. (Urteil SK.2018.26 vom 09.08.2018)

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