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Eifersüchtiger Ehemann erwürgt untreue Frau – 15 Jahre Gefängnis

(Keystone-SDA) Das Genfer Kriminalgericht hat einen 40-Jährigen wegen des Mordes an seiner untreuen Ehefrau zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt. Der Mann hatte die Frau am 1. Juli 2012 in Genf vor den Augen ihren Kindern erwürgt. Danach warf er ihre Leiche in die Rhone.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Angeklagte den Beschluss fasste, die Frau zu töten und die Tat auch plante. Der Franzose sri-lankischer Herkunft habe sich nicht damit abfinden können, dass seine Frau ihn verlassen wollte und einen Liebhaber hatte.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren gefordert. Die Verteidigung plädierte auf fünf Jahre Gefängnis. Die Kinder waren zum Zeitpunkt sieben und neun Jahre alt. Der heute 40-Jährige hatte die Frau im Beisein der Kinder mit einem Gürtel erwürgt.

Darüber zeigten sich die Richter besonders schockiert. Das letzte Bild, das den Kindern bleibe, sei die mit einem Koffer zugedeckte Leiche der Mutter in einem Einkaufswagen.

Der Vater habe ihnen erklärt, ihre Mama liebe sie nicht mehr und er werde sie einschläfern, “dass sie zum Teufel geht”. Hinzu komme, dass sich der Akt des Erwürgens über vier bis fünf Minuten hingezogen habe.

Keine mildernden Umstände

Mildernde Umstände hielten die Richter dem Angeklagten nicht zugute. Eine Scheidung hätte ihn von Frau und Kindern entfremdet. Normal wäre es aber gewesen, dies hinzunehmen und sich damit abzufinden.

Für die Urteilsbildung stellten die Aussagen der Kinder eine wichtige Komponente dar, führte das Gericht aus. Experten hätten den Aussagen hohe Glaubwürdigkeit attestiert.

Die Verteidigung plädierte auf Totschlag und verlangte eine Freiheitsstrafe nicht über fünf Jahren. Die Staatsanwaltschaft forderte 18 Jahre wegen Mords.

Neben dem Ehemann musste sich ein zweiter Angeklagter vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf dem 45-Jährigen Betreiber eines Lebensmittelladens vor, dem Mörder geholfen haben, die Leiche der Frau in der Rhone verschwinden zu lassen. Das Gericht sprach den zweiten Angeklagten frei.

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