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Einbürgerungen können Jahre später für nichtig erklärt werden

(Keystone-SDA) Wer bei der Einbürgerung falsche Angaben macht oder etwas Wichtiges verheimlicht, kann künftig auch noch Jahre später das Bürgerrecht wieder verlieren. Der Bundesrat hat entsprechende Gesetzesänderungen auf den 1. März in Kraft gesetzt.

Bisher konnte das Bundesamt für Migration (BFM) eine Einbürgerung innerhalb von fünf Jahren für nichtig erklären, wenn sie durch falsche Angaben oder Verheimlichung erheblicher Tatsachen erschlichen worden war.

Künftig läuft die Frist erst acht Jahre nach Erwerb des Schweizer Bürgerrechts ab. Nach jeder Untersuchungshandlung, die der eingebürgerten Person mitgeteilt wird, beginnt eine neue zweijährige Verjährungsfrist zu laufen. Während eines Beschwerdeverfahrens stehen die Fristen still.

Bessere Missbrauchsbekämpfung

Mit der neuen Fristenregelung liessen sich Missbräuche besser bekämpfen, schreibt das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) in einer Mitteilung vom Donnerstag. In der Praxis habe sich gezeigt, dass die fünfjährige Frist teilweise zu kurz sei. Im Interesse einer konsequenten Missbrauchsbekämpfung habe sich die Ausdehnung aufgedrängt.

Die Gesetzesrevision geht auf eine parlamentarische Initiative des Luzerner CVP-Nationalrats Ruedi Lustenberger zurück, welcher die Räte zugestimmt hatten.

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