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Eines von mehreren “Nervous Bar”-Verfahren vor der Einstellung

(Keystone-SDA) Im Streit zwischen den zwei Betreibern der ehemaligen “Nervous Bar” und den Zürcher Behörden kann eines von zahlreichen Verfahren abgehakt werden: Der Staatsanwalt wird das Verfahren wegen versuchter Nötigung gegen die Stadtpräsidentin und einen Mitarbeiter einstellen.

Der Staatsanwalt habe in einem Schreiben angekündigt, er werde das Verfahren einstellen, bestätigte Nat Bächtold, Sprecher von Stadtpräsidentin Corine Mauch, am Montag eine Meldung der “NZZ am Sonntag”. Eine eigentliche Einstellungsverfügung liege noch nicht vor, das Verfahren sei also noch hängig. Weiter Auskünfte dazu waren deshalb nicht erhältlich.

Die Barbetreiber hatten Mauch und ihren Mitarbeiter Dominik Schaub, den ehemaligen Präsidenten der SP Kanton Zürich, wegen versuchter Nötigung angezeigt. Die angekündigte Einstellung betreffe also auch Schaub, sagte Bächtold.

Damit ist allerdings erst eines einer ganzen Reihe von Verfahren in diesem Konflikt abgehakt. So ist etwa eine Anzeige gegen das Hochbaudepartement hängig sowie Anzeigen gegen einen der Barbetreiber wegen unerlaubter Aufzeichnung eines Gesprächs und wegen Nötigung.

Jahrelanges Gezerre

Die Auseinandersetzung steht im Zusammenhang mit der Schliessung der Schwulenbar Ende 2008 – also noch vor Mauchs Amtsantritt im Frühling 2009. Die Bar war wegen fehlender Bewilligungen geschlossen worden. Später stellte sich heraus, dass sie im Hochbaudepartement unters Eis geraten und später wieder aufgetaucht waren.

Die Barbetreiber sahen sich ausserstande, nach dreimonatiger Schliessung den Barbetrieb wieder aufzunehmen. Im Laufe der Auseinandersetzung mit der Stadt räumte diese Missverständnisse in der Kommunikation ein und bot 10’000 Franken Entschädigung – vergeblich.

Im Dezember 2009 wollten die ehemaligen Barbetreiber zur Stadtpräsidentin vordringen. Ein Mitarbeiter hinderte sie daran. Die beiden nahmen das Gespräch mit dem Mitarbeiter heimlich auf und veröffentlichten es im Internet. Der Mitarbeiter zeigte sie an.

Daraufhin schaltete sich Mauch mit einem Brief ein. Ihr Mitarbeiter sei bereit, die Strafanzeige zurückzuziehen, wenn die Barbetreiber abwertende Äusserungen – Staatsterror, Kampflesbe und dergleichen – und Bilder von ihrer Internetseite entfernen. Mauchs Angebot hatte die Anzeige zur Folge, die nun eingestellt wird.

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