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Einigung zum Gentechnikgesetz rückt näher

Der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen bleibt weiterhin der Forschung vorbehalten. Versuchsfeld mit Weizen der Forschungsanstalt Agroscope. (Archivbild) KEYSTONE/DOMINIC FAVRE sda-ats

(Keystone-SDA) Beim Gentechnikgesetz ist eine Einigung in Reichweite. Der Nationalrat hat am Mittwoch in zwei Punkten nachgegeben.

Mit 98 zu 88 Stimmen sprach er sich für die Einführung eines Umweltmonitorings über mögliche Auswirkungen von gentechnisch veränderten Organismen aus.

Ein solches Monitoring stärke das Vertrauen in die Schweizer Landwirtschaft, sagte SP-Sprecherin Martina Munz (SH). Eine Minderheit sah dafür keine Notwendigkeit. Da es keine neue Anwendung gebe, brauche es auch keine neue Überwachung, sagte Christian Wasserfallen (FDP/BE).

Einverstanden ist der Nationalrat ferner damit, detaillierte Verwaltungsmassnahmen bei Widerhandlungen gegen das Gentechnikgesetz ins Gesetz zu schreiben. Umstritten bleiben hingegen die Bestimmungen zur Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen in der Forschung.

Geht es nach dem Nationalrat, sollen wie bisher keine Organismen mit gentechnisch eingebrachten Resistenzgenen freigesetzt werden dürfen. Die Forschung habe heute andere Möglichkeiten, sagte Isabelle Chevalley (GLP/VD). Es bestehe das Risiko, dass die Resistenzgene in die Umwelt gelangten. Munz warnte vor einer “fahrlässigen” Aufhebung des Verbots. Das würde der Strategie Antibiotikaresistenzen des Bundesrats diametral zuwiderlaufen.

Der Bundesrat und der Ständerat wollen das Verbot jedoch streichen. Im Nationalrat wurde das nur von einer Minderheit unterstützt. In der EU, den USA oder Australien sei Verwendung von Pflanzen mit Resistenzgenen erlaubt, sagte Andrea Gmür (CVP/LU). Für den Forschungsstandort Schweiz sei das Verbot daher ein Nachteil. Rosmarie Quadranti (BDP/ZH) bezeichnete die Risiken als vernachlässigbar. Die Minderheit unterlag mit 132 zu 56 Stimmen.

In den zentralen Fragen haben sich die Räte schon früher geeinigt: Das Gentech-Moratorium soll um vier Jahre verlängert werden. Das Parlament will auch nicht die Weichen stellen für ein künftiges Nebeneinander von gentechnisch veränderten und natürlichen Pflanzen, wie der Bundesrat es vorgeschlagen hatte. Die Vorlage geht nun wieder an den Ständerat.

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