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Elfenbeinküste: BA eröffnet Strafverfahren wegen Geldwäscherei

(Keystone-SDA) Die neue Regierung der Elfenbeinküste hat Ende März gegen den ehemaligen Machthaber Laurent Gbagbo und sein Umfeld in der Schweiz Anzeige wegen Geldwäscherei eingereicht. Nun hat die Bundesanwaltschaft (BA) ein Strafverfahren eröffnet.

Das Verfahren sei namentlich aufgrund der Strafanzeige der ivorischen Regierung eingeleitet worden, sagte BA-Sprecherin Jeannette Balmer am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA.

Die Untersuchung wegen Verdachts der Geldwäscherei (Art. 305bis des Strafgesetzbuches) richte sich derzeit gegen Unbekannt. Details wollten die Behörden nicht bekanntgeben. Die Untersuchung befinde sich in einer frühen Phase, hiess es zur Begründung.

Elfenbeinküste will Gelder zurück

“Die Klage wurde gegen Herrn Gbagbo, seine Frau und eine ganze Reihe von früheren Funktionären und Ministern eingereicht”, bestätigte der Genfer Anwalt Bruno de Preux entsprechende Informationen des Westschweizer Fernsehens (TSR). Das Schreiben sei am 29. März versandt worden.

Ziel sei es, alle Gelder aus der Elfenbeinküste, die in der Schweiz seit Mitte Januar blockiert sind, zurückzuerhalten, sagte der Rechtsanwalt, der die Interessen der neuen ivorischen Regierung von Präsident Alassane Ouattara vertritt.

“Die Bundesanwaltschaft hat uns erklärt, dass die Angelegenheit an Maria-Antonella Bino überwiesen wurde, der stellvertretenden Bundesanwältin in Lausanne”, sagte der Anwalt weiter.

70 Millionen Franken gesperrt

Die Schweiz hat nach Angaben des Eidg. Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) seit Januar 70 Millionen Franken an Vermögenswerten aus dem Umfeld Gbagbos gesperrt.

Damit soll verhindert werden, dass möglicherweise veruntreute Gelder aus der Schweiz abgezogen werden, bevor die Elfenbeinküste ein Gerichtsverfahren einleiten konnte. Es ist nun jedoch Sache der ivorischen Justizbehörden, die Unrechtmässigkeit der blockierten Vermögenswerte nachzuweisen.

Dazu muss die Elfenbeinküste ein Rechtshilfegesuch an die Schweiz stellen. Bis dato liegt den Schweizer Behörden ein solches nicht vor, wie Folco Galli, Sprecher des Bundesamtes für Justiz (BJ), am Montag auf Anfrage sagte.

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