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Erbschaftssteuerabkommen mit Frankreich liegt beim Parlament

(Keystone-SDA) Über das umstrittene Erbschaftssteuerabkommen mit Frankreich kann das Parlament entscheiden. Der Bundesrat verabschiedete am Mittwoch die Botschaft zum Vertrag, der höhere Steuern bringt für französische Erben von Vermögen in der Schweiz.

Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf und der französische Wirtschafts- und Finanzminister Pierre Moscovici hatten das Abkommen am 11. Juli in Paris unterzeichnet. Vor dem Abschluss liefen langwierige Verhandlungen und Nachverhandlungen, nachdem Frankreich gedroht hatte, das aktuelle Abkommen aus dem Jahr 1953 zu kündigen.

Neu soll Frankreich beispielsweise Erbschaftssteuern auf Immobilien in der Schweiz erheben können, die an französische Personen in Frankreich vererbt werden. Eine allfällige Erbschaftssteuer in einem Schweizer Kanton würde dabei angerechnet. In OECD-Richtlinien ist diese Möglichkeit vorgesehen, sie war aber nicht im alten Abkommen verankert. Für die Schweiz ist die neue Regelung nachteilig.

Im Parlament zeichnet sich ein heisser Tanz ab, da dem Abkommen vor allem aus der Westschweiz Widerstand entgegen brandet. Die Gegner befürchten eine Signalwirkung für andere Länder: Diese könnten ähnliche Abkommen verlangen. Passiert das Abkommen das Parlament, könnten Westschweizer Kantone ein Kantonsreferendum ergreifen.

Der Bundesrat räumt ein, dass das Abkommen zu einer höheren Belastung führen kann. Allerdings sei der Vertrag besser als ein vertragsloser Zustand, bei dem eine Doppelbesteuerung drohe, schreibt das Finanzdepartement (EFD). Erben müssten in diesem Fall in der Schweiz und auch in Frankreich Steuern entrichten. Auch ein Verständigungsverfahren stünde ihnen nicht offen.

Beginn eines Steuerdialogs

Ausserdem erhofft sich der Bundesrat durch die Anpassung des Abkommens eine Lösung für weitere Streitpunkte mit Frankreich. Widmer-Schlumpf und ihr Amtskollege hätten gleichzeitig mit der Unterzeichnung die “Aufnahme eines Dialogs über offene Finanz- und Steuerfragen” beschlossen, wie es weiter heisst.

Zu diesen offenen Fragen gehören beispielsweise eine Vergangenheitslösung für den Finanzplatz, die Amtshilfe in Steuersachen, die Pauschalbesteuerung oder die Steuerstreitigkeiten um den Flughafen Basel-Mülhausen.

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