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Erstes Doppelbesteuerungsabkommen nach neuem Standard

(Keystone-SDA) Die Schweiz hat das erste Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) nach der jüngsten Lockerung der Vorschriften für die Gewährung von Amtshilfe bei Steuerhinterziehung abgeschlossen. Die Vereinbarung wurde mit Singapur getroffen, wie das Eidgenössische Finanzdepartement am Donnerstag bekanntgab.

In den meisten der zuvor mit anderen Ländern abgeschlossenen DBA war vereinbart worden, dass nachfragende Nationen in der Regel den Namen der verdächtigen Person und den Namen der Bank, auf der das Geld der verdächtigen Person deponiert sein könnte, nennen müssen.

Wie sich inzwischen herausstellte, erachtet die OECD diese Interpretation von Artikel 26 des OECD-Musterabkommens als zu restriktiv. Der Bundesrat beschloss deshalb Mitte Februar, dass man auch andere Mittel zur Identifikation mutmasslicher Steuersünder zulassen will.

Umstrittene Aufweichung der Amtshilferegeln

So sollen in gewissen Situationen IBAN-Nummern reichen, damit die Schweiz Amtshilfe gewährt. Auch eine Versichertennummer soll dafür reichen. Damit will der Bundesrat der OECD zuvorkommen, welche die Schweiz sonst möglicherweise wieder auf eine schwarze Liste setzen könnte. Bei den Banken und den bürgerlichen Parteien stösst diese Neuinterpretation auf Kritik und Widerstand.

Nebst dem Informationsaustausch nach den neuen Spielregeln enthält das am Donnerstag im südostasiatischen Stadtstaat unterzeichnete Abkommen die Bestimmung, dass Dividenden aus Beteiligungen von mindestens zehn Prozent am Kapital der ausschüttenden Gesellschaft mit fünf Prozent an der Quelle besteuert werden.

Dividenden an die Nationalbanken der beiden Abkommensstaaten sind an der Quelle steuerbefreit. Zinsen werden künftig noch mit maximal fünf Prozent an der Quelle besteuert. Zinszahlungen an die Nationalbanken der beiden Abkommensstaaten sowie Zinszahlungen zwischen Banken der Schweiz und Singapurs sind künftig ebenfalls befreit von der Quellbesteuerung.

Wie im Falle der anderen DBA hat das Parlament das letzte Wort. Es entscheidet auch, ob ein DBA dem fakultativen Referendum unterstellt wird.

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