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Erstes Urteil im Zusammenhang mit Dreifachmord von Grenchen SO

(Keystone-SDA) Solothurn – Ein Deutscher ist am Dienstag im Zusammenhang mit dem Dreifachmord von Grenchen SO vom Amtsgericht Solothurn-Lebern vom Vorwurf der Vorbereitungshandlungen zu vorsätzlicher Tötung frei gesprochen worden. Trotzdem kassierte er eine Freiheitsstrafe von 2,5 Jahren.
Die drei Richter sprachen den 37-Jährigen der Vorbereitungshandlungen zu Raub schuldig, wie das Amtsgericht Solothurn-Lebern mitteilte. Zudem wurde er wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittel sowie mehrfacher Vergehen gegen das Waffengesetz schuldig gesprochen.
Von den 2,5 Jahren Freiheitsstrafe muss er nur 1,5 Jahre absitzen, da er sich seit rund einem Jahr im vorzeitigen Strafvollzug befindet. Neben der Freiheitsstrafe muss er eine Busse von 500 Franken bezahlen oder ersatzweise eine Freiheitsstrafe von 5 Tagen absitzen.
Raubversuch drei Wochen vor Dreifachmord
Der Deutsche musste sich wegen eines versuchten Raubüberfalls drei Wochen vor dem Dreifachmord von Grenchen verantworten. Mit zwei weiteren mutmasslich Tatbeteiligten war er am 14. Mai 2009 zur Wohnung der Familie gefahren.
Sie hatten einen Raubüberfall geplant, wie der Mann vor dem Gericht einräumte. Das Vorhaben scheiterte jedoch, weil sich die Männer keinen Zutritt zum Gebäude verschaffen konnten. Beim Dreifachmord am 5. Juni 2009 war der Deutsche nicht dabei.
Staatsanwalt hatte vier Jahre gefordert
Der Staatsanwalt Jan Gutzwiller hatte vor Gericht eine Freiheitsstrafe von vier Jahren wegen Vorbereitungshandlungen zu Raub und vorsätzlicher Tötung gefordert. Er zeigte sich auf Anfrage zufrieden mit dem Urteil.
Der Staatsanwalt hatte dem Angeklagten vorgeworfen, dass je nach Tatverlauf auch eine Tötung einer 55-jährigen Frau geplant war. “Dies sei schwierig zu beweisen gewesen”, hielt Gutzwiller fest. Der Mann wies diesen Vorwurf in Befragungen und vor Gericht zurück.
Man habe zwar Waffen dabei gehabt – diese seien jedoch nicht geladen gewesen, sagte der Deutsche. Sein Verteidiger plädierte deshalb auf Freispruch bezüglich der Vorbereitungshandlungen zu vorsätzlicher Tötung.

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