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Es bleibt bei den Differenzen im Hundegesetz

(Keystone-SDA) Bern – Der Ständerat beharrt beim Hundegesetz auf seinen Positionen: Keine Sonderregelungen in den Kantonen, Maulkorb als einziger wirksamer Schutz vor Hundebissen und Haltebewilligung für potenziell gefährliche Hunde.
Der Ständerat wollte auch am Dienstag nicht auf die Linie des Nationalrats einschwenken. Dieser möchte den Kantonen die Kompetenz für schärfere eigene Gesetze zugestehen, neben dem Maulkorb auch andere bisshemmende Einrichtungen zulassen und auf eine Haltebewilligung für gefährliche Hunde verzichten.
Ein Bundesgesetz mache keinen Sinn, wenn nachher jeder Kanton nach eigenem Gutdünken Gesetze erlassen könne, erklärten sowohl Kommissionssprecher Theo Maissen (CVP/GR) als auch Bundespräsidentin Doris Leuthard. Zürcher Hunde bissen nicht anders als Genfer Hunde, sagte Leuthard.
17 Kantone haben sich laut Maissen in einer Kommissionsumfrage bereit erklärt, im Falle einer einheitlichen Bundeslösung auf weitergehende kantonale Lösungen zu verzichten. Ansonsten seien in der kleinräumigen Schweiz Kantonsgrenzen überschreitende Spaziergänge mit dem Hund nur noch mit mehreren Gesetzbüchern unter dem Arm möglich.
Eine linke Kommissionsminderheit wollte dem Nationalrat folgen und den Kantonen mehr Spielraum für eigene Gesetze gewähren, unterlag aber mit 28 zu 15 Stimmen. Die Vorlage geht wieder in den Nationalrat.
Das Hundegesetz geht auf eine parlamentarische Initiative zurück, die nach dem tödlichen Angriff auf einen Sechsjährigen 2005 in Oberglatt ZH ein Pitbull-Verbot gefordert hatte.

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