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EU bestätigt zeitlich limitierte Äquivalenz für Schweizer Börse

Die Schweizer Börse SIX kann kurzzeitig aufatmen: Die EU hat am Donnerstag in Brüssel die Gleichwertigkeit der Schweizer Börse anerkannt - jedoch befristet bis Ende 2018. Bis dann verlangt Brüssel Fortschritte bei den Verhandlungen zum Rahmenabkommen Schweiz-EU. (Archiv) KEYSTONE/ENNIO LEANZA sda-ats

(Keystone-SDA) Die EU-Kommission hat am Donnerstag die Gleichwertigkeitsanerkennung für die Schweizer Börse gutgeheissen. Dies bedeute, dass es zu keinen Störungen im Handel ab Januar 2018 kommen werde, heisst es seitens der EU-Kommission.

Wie angekündigt, soll die Äquivalenz aber nur bis Ende 2018 gelten. Eine Verlängerung hänge von den Verhandlungsfortschritten beim institutionellen Rahmenabkommen ab, hatte EU-Vizekommissar Valdis Dombrovskis am Mittwoch in Brüssel bestätigt.

Diese Zeit-Limite sei die Folge von “aktuell nicht genügend substanziellem Fortschritt” beim Rahmenabkommen. Die Anerkennung der Gleichwertigkeit könne aber “im Falle von genügend Fortschritten” verlängert werden. Diese Verknüpfung der Dossiers war bereits am Montagabend durchgesickert.

Frist abgewartet

Bevor die EU-Kommission diesen Entscheid bekannt machen konnte, musste sie eine Einsprachenfrist bis Mittwochabend 17 Uhr abwarten. Ein Vertreter der EU-Kommission teilte anschliessend mit, dass 27 der 28 EU-Staaten den Vorschlag gutgeheissen hätten.

Aus EU-Kreisen hiess es, das Vereinigte Königreich habe sich der Stimme enthalten. Man dürfe dies aber nicht als Zeichen gegen die Schweiz werten. Dies habe vielmehr mit dem Brexit zu tun.

Die Anerkennung der Schweizer Regelungen – in erster Linie das Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG) – als gleichwertig zu den EU-Regelungen (MiFID II/ MiFIR) ist für die Schweizer Börse wichtig, um weiterhin europaweit Handel betreiben zu können.

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