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EU-Mitgliedstaaten finden im Steuerstreit keine gemeinsame Linie

(Keystone-SDA) Die EU-Staaten finden im Streit um den automatischen Informationsaustausch keinen Kompromiss. In einer hochrangigen Arbeitsgruppe beharrten die beiden Lager am Montag auf ihren bekannten Positionen. Als nächstes diskutieren die Finanzminister das Thema im Februar.

Bei dem Streit geht es um die drei verbliebenen Punkte aus dem EU-internen Steuerpaket. Dazu gehört das bereits verhandelte Betrugsbekämpfungsabkommen mit Liechtenstein.

Weiter müssten die vorliegenden Mandate verabschiedet werden, dank deren die EU-Kommission mit der Schweiz und weiteren Drittstaaten Abkommen zur Festlegung des Informationsaustausches auf Anfrage (OECD-Standards) verhandeln könnte.

Als dritter und wichtigster Punkt bleibt die Revision der EU-Richtlinie (Gesetz) zur Zinsbesteuerung. In dieser Richtlinie ist auch der automatische Informationsaustausch unter den EU-Staaten festgehalten.

Bisher blockieren Luxemburg und Österreich eine Revision. Sie müssten nach einer internen Klausel von der Quellensteuer zum automatischen Informationsaustausch wechseln, sobald die EU mit der Schweiz und drei weiteren Drittstaaten Abkommen über den Informationsaustausch auf Anfrage (nach OECD-Standards) vereinbaren würde. Zudem müsste festgestellt werden, dass sich auch die USA im Sinne der OECD-Standards verhalten.

Beharren auf Positionen

Gesucht waren nun am Montag Wege, die zu einem Kompromiss und damit einem Ende des Steuerstreits auf EU-Ebene führen sollten. Wie aus Sitzungskreisen in Brüssel verlautete, beharrten aber die beiden Lager – Österreich und Luxemburg auf der einen Seite, Frankreich, Deutschland und die meisten anderen EU-Staaten auf der anderen Seite – auf ihren bekannten Positionen.

Die Mehrheit sprach sich dafür aus, auf EU-Ebene den automatischen Informationsaustausch für alle umzusetzen. Es sei nicht sinnvoll, EU-intern nicht vorwärts zu machen, nur weil gewisse Staaten auf einer “externen Konditionalität” bestünden. Österreich und Luxemburg wollen erst zum automatischen Informationsaustausch wechseln, wenn das für Drittstaaten wie die Schweiz auch gilt.

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