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EU will im Terror-Kampf Zugang zu Explosivstoffen einschränken

(Keystone-SDA) Brüssel – Die EU-Kommission will die Gefahr von Anschlägen durch selbst gebastelte Bomben verringern. Der Zugang zu chemischen Stoffen, die für die Herstellung von Sprengstoff verwendet werden können, soll künftig eingeschränkt werden.
Denn bei Terroranschlägen der vergangenen Jahre seien zumeist Sprengvorrichtungen aus selbst hergestellten Explosivstoffen verwendet worden, hält die Kommission fest. Bis jetzt seien die Produkte sehr einfach zu kriegen, sagte EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström am Montag vor den Medien in Brüssel.
Dabei geht es um Stoffe, die sich in Haarshampoo, Zahnpasta oder Düngemittel finden. Bisher war es für Bombenbauer möglich, bestimmte Stoffe in einem EU-Mitgliedstaat zu erwerben, in anderen nicht.
Einheitliche EU-RegulierungDamit Terroristen oder Kriminelle künftig solche Unterschiede in den Sicherheitsvorschriften nicht mehr nutzen können, will die EU-Kommission bestimmte chemische Stoffe einer einheitlichen Regulierung innerhalb der EU unterstellen.
Zwar soll der Verkauf von gewissen Produkten mit bestimmten chemischen Stoffen verboten werden, wenn diese Stoffe eine bestimmte Konzentration überschreiten. “Aber wir wollen natürlich, dass die Europäer sauber bleiben”, sagte Malmström. Shampoos oder Zahnpasten sollen auch weiterhin normal erhältlich sein.
Jene Produkte, die keiner Verkaufsbeschränkung unterliegen, sollen ebenfalls besser kontrolliert werden. So wird eine Meldepflicht bei verdächtigen Transaktionen vorgeschlagen, wenn also grosse Mengen verkauft werden.
MassnahmenpaketDie Verordnung gehört zu einem Massnahmenpaket der EU-Kommission, mit dem sie die Sicherheit von Explosivstoffen und Ausgangsstoffen für Bomben verbessern will. Im April 2008 stimmte der Rat einem Aktionsplan zu. Der enthielt unter anderem die Schaffung eines Frühwarnsystems bei Diebstählen von Materialen, die zum Bau von Bomben verwendet werden könnten.
Die am Montag vorgeschlagene Verordnung muss noch vom EU-Parlament und dem Rat verabschiedet werden. 18 Monate nach der Annahme durch diese Gremien tritt sie in Kraft.

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