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EU will mit Schweiz bei Emissionshandel zusammenspannen

(Keystone-SDA) Brüssel – Die EU will beim Emissionshandel mit der Schweiz zusammenarbeiten. Am Montag haben die EU-Umweltminister das Mandat für die Aufnahme von Verhandlungen genehmigt. Das angestrebte bilaterale Abkommen wäre die erste solche Vereinbarung der EU mit einem Drittstaat.
Offizielle Verhandlungen über eine Verknüpfung des schweizerischen Emissionshandelssystems mit demjenigen der EU sollen laut EU-Kommission beginnen, sobald in der Schweiz die Revision des CO2-Gesetzes abgeschlossen ist. Nachdem der Nationalrat die Vorlage im Juni und Dezember behandelt hatte, dürfte sich der Ständerat in der Frühjahrssession 2011 damit befassen.
Im Communiqué des Ministerrats vom Montag ist festgehalten, dass die Verhandlungen “früh im nächsten Jahr” starten könnten. Es würden “rasche Fortschritte” anvisiert. Einmal verhandelt, müsste ein Abkommen auch vom EU-Parlament und dem Rat gutgeheissen werden.
Während die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) durch das EWR-Abkommen dem EU-System angeschlossen sind, wäre die Schweiz das erste Nicht-EU-Land, welches sein System durch ein bilaterales Abkommen mit jenem der EU verbinden würde. EU-Umweltkommissarin Connie Hedegaard sieht dies als “weiteren Schritt” in Richtung eines möglichst breit abgestützten Emissionshandels.
Ihr schwebt ein die Länder der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) umfassendes Handelssystem vor. Das könnte später auch auf fortschrittliche Entwicklungsländer ausgedehnt werden.
Zertifikate gegenseitig anerkennen
Der Bundesrat hatte bereits Ende 2009 als Ziel für die Verhandlungen bekannt gegeben, dass die Schweiz und die EU ihre Emissionszertifikate gegenseitig anerkennen. Angesichts der relativ geringen Emissionsreduktionspotenziale in der Schweiz und der steigenden Reduktionsanforderungen wird der Zugang zum EU-Emissionsmarkt in Bern als attraktiv beurteilt.
Die beiden Parteien haben bisher in sich geschlossene Emissionshandelsysteme. Allerdings gelten für das System in der Schweiz und jenes in der EU ähnliche Regeln: Ist ein Unternehmen klimafreundlicher als vorgeschrieben, kann es Verschmutzungsrechte verkaufen. Will es dagegen mehr CO2 ausstossen, muss es solche Rechte kaufen.

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