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EuGH-Anwalt will Flüchtlingsaufnahme von Ungarn und Slowakei

Ein spielendes Mädchen im Flüchtlingslager Ritsona nördlich von Athen: Der Generalanwalt des EU-Gerichtshofs in Luxemburg hat am Mittwoch gefordert, dass sich auch Ungarn und die Slowakei an der Umverteilung von Flüchtlingen aus Griechenland und Italien beteiligen müssen (Archiv). KEYSTONE/AP/PETROS GIANNAKOURIS sda-ats

(Keystone-SDA) Auch Ungarn und die Slowakei müssen sich nach Ansicht des Generalanwalts am EU-Gerichtshof (EuGH) an der Verteilung von Flüchtlingen in der EU beteiligen. Dies geht aus seinen Schlussanträgen hervor, die am Mittwoch in Luxemburg vorgelegt wurden.

Die beiden Länder hatten gegen die im September 2015 von den EU-Staaten mit einem Mehrheitsentscheid beschlossene Verpflichtung geklagt, sich an der Verteilung und Aufnahme von Flüchtlingen aus den Hauptankunftsländern Italien und Griechenland beteiligen zu müssen.

Generanwalt Yves Bot empfahl nun, die Klagen abzuweisen, weil das Abkommen “wirksam und in verhältnismässiger Weise” dazu beitrage, dass Griechenland und Italien die Folgen der Flüchtlingskrise von 2015 bewältigen können.

Das Urteil des EuGH wird jedoch erst in einigen Monaten erwartet. Zumeist folgt das EU-Gericht aber den Empfehlungen seiner Generalanwälte.

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