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Europa-Richter rügen Russland im Fall des Katyn-Massakers

(Keystone-SDA) Russland hat nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) gegen die Pflicht verstossen, dem Strassburger Gericht Dokumente über das Massaker von Katyn im Jahr 1940 zu liefern. Zu diesem abschliessenden Urteil kam in Strassburg der EGMR.

Russland habe die Ermittlungen zu dem Massaker von Katyn 2004 unterbrochen, ohne den Gerichtshof über die Gründe zu informieren, hiess es in dem Urteil vom Montag. Die Richter blieben damit jedoch hinter einem ersten Urteil von 2012 zurück. Damals hatte die EGMR-Kammer Russland wegen “menschenunwürdiger Behandlung” von Angehörigen des Katyn-Massakers verurteilt.

15 Hinterbliebene von Katyn-Opfern hatten unter anderem geklagt, weil Russland ihnen bis heute keine Einsicht in die Ermittlungsakten gewährt. Ausserdem warfen sie Moskau vor, keine wirksamen Ermittlungen über das Massaker vorgenommen zu haben.

Die 17 Richter der Grossen Kammer wiesen diese Vorwürfe zurück. Sie rügten allerdings, dass Russland dem Strassburger Gerichtshof nicht alle zur Prüfung des Falls notwendigen Unterlagen zu Verfügung stellte. Dies sei ein Verstoss gegen Artikel 38 der Menschenrechtskonvention, welcher die Unterzeichnerstaaten zur Zusammenarbeit mit dem Gerichtshof verpflichtet.

Mehr als 20’000 Polen ermordet

Bei dem Massaker waren im April und Mai 1940 mehr als 21’000 Polen von der sowjetischen Geheimpolizei erschossen und in Massengräber – unter anderem in Katyn im heutigen westlichen Russland nahe der Grenze zu Weissrussland – geworfen worden. Erst 1990 leitete Russland Ermittlungen ein, die 2004 ohne Ergebnis zu den Akten gelegt wurden.

Alle Anträge der Angehörigen, Einsicht in die Akten zu bekommen, wurden von den Gerichten in Russland abgewiesen. Die russische Justiz begründete dies mit der Vertraulichkeit der Unterlagen, die als streng geheim eingestuft wurden. Mit dem selben Argument weigerte sich Moskau auch, dem Gerichtshof für Menschenrechte Einsicht in die Ermittlungsunterlagen zu gewähren.

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